Körperverletzung mit Todesfolge: Ein Familienvater ist tot – Schläger Ahmet R. erhält nur zwei Jahre auf Bewährung

Zwei Jahre auf Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge: dieses milde Urteil fällte Richterin Grave-Herkenrath im Fall Ahmet R.
Titelbild
Symbolbild: Richterin Grave-Herkenrath folgte bei ihrem Urteil gegen Ahmet R. nicht der Anklage, da sie bei einer Gefängnisstrafe eine noch schlechtere Entwicklung befürchtet. Die Anklage forderte eine zweijährige Haftstrafe.Foto: Marius Becker/dpa
Epoch Times9. Juni 2018

Zwei Jahre auf Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge, so lautet das milde Urteil des Kölner Landgerichtes gegen den 19-jährigen Ahmet R., berichtet der „Express“.

Demnach begann Richterin Ulrike Grave-Herkenrath (61) ihre Erklärung zum Urteil mit den Worten, dass der Tod eines Menschen endgültig sei und kein Urteil eines Gerichts, das ändern könne. Dabei befanden sich neben dem Angeklagten die Witwe und der älteste Sohn (13) des verstorbenen Familienvaters Thomas K. im Saal.

Ahmet R. griff Thomas K. aus nichtigem Grund an

Ahmet R. griff im Sommer letzten Jahres im Stadtzentrum von Bergisch Gladbach aus völlig nichtigem Anlass Thomas K. an und schlug ihn mit einem gezielten Schlag zu Boden. Dabei zog sich der Familienvater einen Schädelbruch zu und verstarb tags darauf in der Klinik, so der „Express“.

Ahmet R. und seine Kumpels hatten sich mit dem späteren Opfer und dessen Begleitern angelegt. Um sich Respekt vor seinen Freunden zu verschaffen, habe er Thomas K. attackiert, gab Ahmet R. zu. Die Freunde hatten den Schläger nach der Tat noch gefeiert, heißt es im „Express“-Artikel.

Richterin: Der Erziehungsgedanke steht im Vordergrund

Die Richterin war sich anscheinend bewusst, mit dem Urteil nicht die Hoffnung der Hinterbliebenen erfüllen zu können, schreibt der „Express“ weiter.

Vielleicht gibt es die Erwartung, dass der Täter leiden soll, wie Sie leiden, das steht aber nicht im Fokus des Strafverfahrens“, so Richterin Grave-Herkenrath.

In diesem Fall, der nach dem Jugendstrafrecht bewertet wurde, ginge es um die notwendige Einwirkung auf den Täter. Der Erziehungsgedanke stehe im Vordergrund, sagte die Richterin.

Anklage forderte zwei Jahre und acht Monate Haft

Die Anklage forderte zwei Jahre und acht Monate Haft. Doch im Gefängnis sei eine noch schlechtere Entwicklung zu befürchten, meint die Richterin. Sie hält eine engmaschige Betreuung in der Bewährungszeit für zielführender.

Ahmet R. muss als Bewährungsauflage, jede Woche zehn Sozialstunden ableisten, ein Anti-Aggressions-Training absolvieren und mit regelmäßigen Drogenscreenings nachweisen, clean zu sein.

Beide Kinder (9, 13) des Getöteten hatten den Prozess teilweise mitverfolgt. Die Witwe von Thomas K. weinte nach dem milden Urteil, berichtet der „Express“. (er)



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