„Können wir uns nicht leisten“ – Lauterbach will Homöopathie als Kassenleistung streichen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Homöopathie als Kassenleistung streichen. Sie sei „eine Leistung, die keinen medizinischen Nutzen auf der Grundlage des wissenschaftlichen Sachstands erbringt“.
Homöopathie
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will Homöopathie als Kassenleistung streichen.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Von 12. Januar 2024

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sein Vorhaben bekräftigt, homöopathische Behandlungen als Kassenleistung zu streichen. Die Homöopathie sei „eine Leistung, die keinen medizinischen Nutzen auf der Grundlage des wissenschaftlichen Sachstands erbringt“, sagte Lauterbach am Donnerstag, 11. Januar, in Berlin.

„So eine Leistung sollte auch nicht bezahlt werden.“ Der Minister ergänzte: „Das können wir uns nicht leisten.“ Er kündigte ein entsprechendes Gesetz dazu „in Kürze“ an.

Auf dem Kurzbotschaftendienst X/Twitter schrieb der SPD-Politiker: „Homöopathie macht als Kassenleistung keinen Sinn.“ Seiner Ansicht nach müsse die Grundlage der Politik „die wissenschaftliche Evidenz“ sein. Auch den Klimawandel könne man „nicht mit Wünschelruten bekämpfen“. Allerdings gibt es in der Klimadebatte viele Wissenschaftler, die vom herrschenden Narrativ abweichen. Es bleibt weiterhin ein umstrittenes Thema.

Lauterbach begründet Streichung

Der Schritt ist einer von mehreren Vorschlägen des Gesundheitsministers, das Milliardendefizit der gesetzlichen Krankenversicherung zu reduzieren. Durch die Streichung der Homöopathie als Kassenleistung könnte die Bundesregierung nach Schätzungen Lauterbachs 20 bis 50 Millionen Euro einsparen – dem „Spiegel“ zufolge zehn Millionen Euro.

Mit der Maßnahme gehe es aber nicht ums Geld, sondern ums Prinzip, betonte der SPD-Politiker:

Die Grundlage dessen, was wir vergüten und empfehlen, muss der wissenschaftliche Sachstand sein.“

Alles andere müsse der Bürger selbst bezahlen oder sich dafür zusätzlich versichern. Bislang sei im Bereich der Homöopathie die Wissenschaft ignoriert worden. So steht es auch in einem Empfehlungspapier, das Lauterbachs Ministerium an andere Ministerien verschickte, wie der „Spiegel“ berichtete.

Darin heißt es: „Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden.“ Und weiter: „Aus diesem Grund werden wir die Möglichkeit der Krankenkassen, in der Satzung auch homöopathische und anthroposophische Leistungen vorzusehen, streichen und damit unnötige Ausgaben der Krankenkassen vermeiden.“ Zusatzversicherungen sollen weiter möglich sein.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach will «die Möglichkeit der Krankenkassen, in der Satzung auch homöopathische und anthroposophische Leistungen vorzusehen, streichen». Homöopathie

Bundesgesundheitsminister Lauterbach will „die Möglichkeit der Krankenkassen, in der Satzung auch homöopathische und anthroposophische Leistungen vorzusehen, streichen“. Foto: Marijan Murat/dpa

Die Krankenkassen bieten über ihre gesetzlichen Regelleistungen hinaus sogenannte Satzungsleistungen an, mit denen sie um Kunden werben. Dazu zählen bei vielen Kassen auch homöopathische Arzneimittel, für die es offiziell keine wissenschaftlichen Belege für deren Wirksamkeit jenseits des Placebo-Effekts gibt. Basis für homöopathische Arzneimittel können pflanzliche, mineralische und tierische Substanzen sein. Die extrem verdünnten Stoffe werden zum Beispiel in Form von Kügelchen (Globuli) verabreicht.

In einer Ausgabe der medizinischen Fachzeitschrift „Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement“ aus dem Jahr 2021, heißt es, dass für den Einsatz von Homöopathie bei bestimmten chronischen Erkrankungen, „eine gute und teilweise jahrelang nachhaltige Wirksamkeit“ nachgewiesen werden konnte. Außerdem könne sie bei akuten Erkrankungen „die Schwere der Symptomatik reduzieren, die Krankheitsdauer signifikant verkürzen und chemisch-synthetische Arzneimittel einsparen“.

Bereits im Oktober 2022 hatte Lauterbach davon gesprochen, Homöopathie als Kassenleistung zu streichen. „Obwohl die Homöopathie vom Ausgabenvolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz“, sagte er damals dem „Spiegel“.

Dass es mit der Evidenz nicht immer so eindeutig ist, hat sich etwa zur Corona-Pandemie gezeigt. Damals betonte Lauterbach immer wieder, dass die COVID-19-Impfstoffe nebenwirkungsfrei seien, was wissenschaftlich bestätigt sei. Mittlerweile gibt es eine Anzahl von Fällen von Menschen mit teils schweren Nebenwirkungen durch die Impfung.

Union kritisiert Lauterbachs Kürzungspläne

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Tino Sorge (CDU), übt hingegen Kritik an den Plänen des Gesundheitsministers. „Karl Lauterbach hätte seine Überlegungen besser dem Deutschen Bundestag vorgelegt als einem Nachrichtenmagazin“, sagte Sorge der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgaben).

Anstelle von grundsätzlichen Überlegungen zur Sanierung der Kassenfinanzen verliert sich der Minister nun im Klein-Klein.“

„Die geplante Streichung der homöopathischen Leistungen ist eine Nebelkerze, die von der offensichtlichen bisherigen Untätigkeit in dieser Legislaturperiode ablenken soll.“ Die Diskussion darüber sei richtig und wichtig, allerdings werde es nur mit diesem Schritt nicht gelingen, nachhaltige Stabilität in der GKV zu schaffen, sagte der CDU-Politiker und mahnte: „Wir brauchen jetzt echte Reformen.“

Kritisch sehen das auch Nutzer auf X. Einer weist darauf hin, dass die Kosten für Homöopathie mit 0,003 Prozent nur einen sehr geringen Anteil der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ausmachen würden.

(Mit Material der Nachrichtenagenturen)



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