Gericht erklärt Kölner Luftreinhalteplan für rechtswidrig – Fahrverbote ein Muss
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Luftreinhalteplan vom 1. April 2019 für die Stadt Köln für rechtswidrig erklärt. Das Land Nordrhein-Westfalen müsse ihn deshalb fortschreiben, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Nach derzeitigem Stand müssen demnach Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und älter in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden, „um eine zügigere Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid“ an mehreren Messstellen zu erreichen.
Der Luftreinhalteplan sei rechtswidrig, weil „die darin vorgesehenen Maßnahmen nicht den Anforderungen der Europäischen Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008 und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genügen“, hieß es zur Begründung weiter.
Den Richtern aus Münster zufolge könnte zunächst streckenbezogene Fahrverbote ausreichen, eine Fahrverbotszone sei nicht zwingend erforderlich. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Der Senat ließ die Revision „wegen grundsätzlicher Bedeutung“ zu, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. (dts)
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