Köln: Verurteilter Silvester-Sex-Täter will bleiben – Hassan alias Mustafa T. kämpft gegen Abschiebung

Hassan T. will in Deutschland bleiben. Er wurde als einer der Sex-Täter der Kölner Silvesternacht verurteilt. Doch jetzt legte er Berufung gegen die Entscheidung des Kölner Amtsgerichts ein. Gleichzeitig droht ihm die Abschiebung.
Titelbild
Polizisten kontrollieren vor dem Hauptbahnhof in Köln verdächtige Personen. In der Silvesternacht sind rund um den Kölner Hauptbahnhof Dutzende Frauen massiv sexuell belästigt und ausgeraubt worden.Foto: Marius Becker/dpa
Von 12. Dezember 2016

Hassan T. will aus der Anstalt für Abschiebehaft in Büren (Ostwestfalen-Lippe) entlassen werden. Er ist einer der wenigen verurteilten Sex-Täter der Silvesternacht 2015 in Köln und wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Nun hat er Berufung gegen die Entscheidung des Kölner Amtsgerichts eingelegt. Doch wegen der drohenden Abschiebung tickt gleichzeitig die Uhr. Dies berichtet der „Kölner Stadtanzeiger“.

Er hatte gemeinsam mit einem 21-jährigen Iraker einen Mann und zwei junge Frauen in der Kölner Silvesternacht drangsaliert: Zuerst drängten die beiden sich auf, Fotos von ihnen zu machen. Ein Gruppe fremder Männer begann die Frauen einzeln einzukesseln und schoben den Mann weg. Hassan T. lenkte nun den Mann ab. Er bot ihm 5.000 Euro an mit den Worten: „Drei Stunden Sex. Give the girls, give the girls. Sonst tot.“ Währenddessen küsste der 21-jährige Iraker eine Frau gegen ihren Willen auf den Mund und leckte ihr übers Gesicht.

Ein Jahr Gefängnis

Im Juli wurde Hassan T. wegen versuchter Nötigung und Beihilfe zur sexuellen Nötigung zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Nun legt er Berufung ein. Dabei gab er andere Personalien an, als beim negativ abgeschlossenen Asylverfahren. Er heiße nicht Hassan T., sondern Mustafa T.. Auch komme er nicht aus Algerien, sondern aus Marokko, so der „Kölner Stadtanzeiger“.

Am Freitag war erster Verhandlungstermin vor der 4. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts. Die Vorsitzende Ulrike Grave-Herkenrath räumte dem Antrag keine großen Chancen ein. „Man wundert sich darüber, wenn man sich ansieht, was auch von Ihnen im Ermittlungsverfahren geäußert wurde“, zitiert die Zeitung Grave-Herkenrath.

Abschiebung vor nächster Verhandlung möglich

Nun habe Mustafa T. die Wahl. Entweder nimmt er seinen Berufungsantrag zurück oder er muss bis Februar warten, denn die Kammer habe dringendere Fälle zu bearbeiten. Es brauche Zeit alle Zeugen noch einmal zu laden, zitiert die Zeitung aus der Verhandlung.

Aber auch wenn der 28-Jährige Rechtsmittel eingelegt hat, könnte er noch vor dem nächsten Verhandlungstermin im Februar abgeschoben werden.



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