Köln: LKW-Fahrverbot am Karnevalssonntag und Rosenmontag

Die Stadt Köln verhängt ein LKW-Fahrverbot für die Innenstadt vom Karnevalssonntag bis Rosenmontag, 22 Uhr.
Titelbild
Die Stadt Köln erhängt für die Karnevalsumzüge 2017 ein LKW-Fahrverbot in der Innenstadt.Foto: Dennis Grombkowski/Getty Images
Von 4. Februar 2017

Die Stadt Köln verhängt für die Zeit der großen Karnevalsumzüge für die Innenstadt ein LKW-Fahrverbot, berichtet die „Morgenpost“. So dürfen keine LKW über 7,5 Tonnen am Karnevalssonntag und am Rosenmontag in der Innenstadt unterwegs sein.

Dieses Verbot ist eine Konsequenz aus dem Anschlag am Berliner Breitscheidplatz zu Weihnachten. Die Stadtverwaltung erklärt, dass eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Polizei und Stadt dieses Verbot beschlossen hat, um die Sicherheit der Besucher und der Zugteilnehmer zu erhöhen.

Das Fahrverbot beginnt in Köln am Karnevalssonntag, 26. Februar und endet am Rosenmontag um 22 Uhr.

Es soll vom Amt für öffentliche Ordnung unter bestimmten Bedingungen Ausnahmegenehmigungen geben.

Polizei-Empfehlung: Ausflüge von Flüchtlingen zum Karneval kritisch sehen

Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ am Wochenende berichtete, bewertet das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) Ausflüge von Flüchtlingen zu Karnevalsveranstaltungen in einer E-Mail an die Bezirksregierungen „eher kritisch“, weil so „das massierte Auftreten von Flüchtlingen und Asylbewerbern bei Karnevalsveranstaltungen forciert“ werde.

Das führe in Anbetracht der aktuellen Sicherheitslage in Deutschland „leider zu unerwünschten Wechselwirkungen“ mit der Bevölkerung, heißt es weiter in dem Schreiben.

Darüber hinaus empfiehlt das LZPD den Einrichtungen, ihre Bewohner auf verstärkte Polizeikontrollen bei Karnevalsveranstaltungen hinzuweisen und rät den Betroffenen, „die Kontrollen kritiklos über sich ergehen zu lassen“ und keine großen Taschen oder Rucksäcke mitzuführen.

Flüchtlingsräte kritisieren das Schreiben – Rückzug vom Innenministerium

Heftige Kritik an dem Schreiben der Landespolizei übten dem Bericht zufolge die Flüchtlingsräte in Köln und Leverkusen. Sie sprechen demnach von „Sonderbehandlungen vermeintlich anders Aussehender“.

Allerdings äußerte der LZPD dem Bericht zufolge inzwischen sein Bedauern und erklärte, das Schreiben werde nicht weiter verbreitet. Es sei „intern“ und „nicht autorisiert“ gewesen. Vielmehr solle bei den Zuwanderern um Verständnis für verstärkte Polizeikontrollen geworben und für die Brauchtumsveranstaltungen sensibilisiert werden.

Auch das NRW-Innenministerium distanzierte sich demnach von dem Schreiben. „So etwas geht nicht“, sagte ein Sprecher. (ks mit Material von afp)

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