Koblenz: Anwohnerparkplätze werden teurer – SUV-Besitzer haben Nachsehen
Wer mit seinem Sportgeländewagen (SUV) einen Parkplatz sucht, muss voraussichtlich nicht nur in der französischen Hauptstadt tiefer in die Tasche greifen. In Koblenz gelten bereits ab 1. März höhere Kosten – hier trifft es allerdings zunächst nur die Anwohner.
Denn nach dem 29. Februar soll sich die Jahresgebühr für einen Anwohnerparkausweis nach der Formel Länge Kfz x Breite Kfz x 0,45 x 52 berechnen, wie es von der Stadt heißt. Mit anderen Worten: Je größer das Auto, desto höher die Gebühren.
Wie die Stadt Koblenz in einer Pressemitteilung bekannt gab, bezahlen derzeit alle Anwohner 30,70 Euro jährlich für einen Parkplatz. Für denselben Preis könnten Autofahrer im Innenstadtbereich lediglich rund 20 Stunden an einem Parkautomaten parken, gibt die Verwaltung zu bedenken.
Um dieses „starke Missverhältnis“ zu beseitigen, würden nun die Gebühren für die rund 6.000 Bewohnerparkausweise angepasst. Die Kosten für einen Smart fortwo würden künftig 104,87 Euro jährlich betragen, während der Besitzer eines VW Tiguan mit 196,23 Euro im Jahr deutlich tiefer in die Tasche greifen muss. Grundsätzlich sehe die Bewohnerparkgebührenordnung eine Mindestgebühr von 100 Euro vor.
Verkehrsrechtler zweifelt an Rechtmäßigkeit
Ob diese Regelung auf vor Gericht standhält, wagt der Verkehrsrechtler Uwe Lenhart allerdings zu bezweifeln. „Kennt die Stadt Koblenz nicht die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung?“, fragte er gegenüber „Bild“.
Das Bundesverwaltungsgericht habe gerade erst in anderen Fällen entschieden, dass für alle Autobesitzer trotz unterschiedlicher Fahrzeuggröße das gleiche Gesetz gelte und sie nicht ungleich behandelt werden dürften.
Im Juni 2023 hatte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG 9 CN 2.22) der Stadt Freiburg im Breisgau eine Abfuhr erteilt und die neue Bewohnerparkgebührensatz für unwirksam erklärt. Grund waren Staffelpreise nach Fahrzeuggröße.
„Im Extremfall kann ein Längenunterschied von 50 cm zu einer Verdopplung der Gebühren führen“, so das Gericht. Die mit diesen Sprüngen einhergehende beträchtliche Ungleichbehandlung sei auch unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung nicht zu rechtfertigen.
Ferner kritisierte das Gericht die von der Stadt Freiburg bestimmten ermäßigten Gebühren aus sozialen Gründen, für die es keinerlei Rechtsgrundlage sah.
Nicht beanstandet hat das Bundesverwaltungsgericht hingegen die Höhe der „Regelgebühr“ von 360 Euro. „Angesichts des erheblichen Wertes eines wohnungsnahen Parkplatzes steht sie weder in einem groben Missverhältnis zum Gebührenzweck des Ausgleichs der mit dem Parkausweis verbundenen Vorteile noch ist sie vollständig von den zu deckenden Kosten der Ausweisausstellung abgekoppelt“, so das Gericht.
Pariser Bürgerentscheidung macht Weg für Umdenken frei
Es bleibt abzuwarten, wie viele Städte sich der Forderung nach höheren Parkgebühren, bemessen an der Fahrzeuggröße, und dem Pariser Vorbild anschließen. Nach einem Bürgerentscheid vom 4. Februar werden in Paris die Parkgebühren für schwere Geländewaren ab 1,6 Tonnen verdreifacht.
Auch schwere Elektroautos von über zwei Tonnen sind von der Regelung, die am 1. September in Kraft tritt, betroffen. Konkret bedeutet das eine Erhöhung von sechs auch 18 Euro für eine Stunde Parken im Zentrum von Paris. Laut dpa werden für sechs Stunden Parken sogar 225 Euro fällig, meldet der ADAC.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte ebenso gefordert, den SUV Einhalt zu gebieten. „Monster-SUV zerstören unsere Städte“, heißt es auf der Website. Die riesigen Fahrzeuge würden Fahrradfahrer und Fußgänger „bedrohen“ und mit ihrem überdurchschnittlich hohen CO₂-Emissionen „besonders stark zur Klimakatastrophe“ beitragen.
Insoweit forderte die Deutsche Umwelthilfe unter anderem eine Einschränkung der Möglichkeit, große SUV, Städtegeländewagen und Pick-Ups als Dienstwagen zuzulassen. Eine Ausnahme soll lediglich für Berufsgruppen wie Handwerker gelten. Zudem verlangt die Umwelthilfe „keine innerstädtischen Parkmöglichkeiten für übergroße SUV und Pick-Ups“ mit einem Verbot ab fünf Meter Länge auf allen öffentlichen Parkplätzen sowie eine deutliche Erhöhung der Parkgebühren für besonders große und schwere Fahrzeuge.
Hannover liebäugelt mit Staffelpreisen
Auch Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay (Grüne) hat dafür plädiert, das Parken für SUV zu verteuern. „Der Trend zu immer mehr und immer größeren und schwereren Autos hält an“, sagte er dem „Tagesspiegel“ (Samstag). „Ich habe deshalb große Sympathien für eine Preisstaffelung der Parkgebühren nach Länge der Fahrzeuge.“
Der Volksentscheid vom 4. Februar in Paris zeige einmal mehr, dass die Debatte um den knappen öffentlichen Raum und eine angemessenere Bepreisung fürs Parken geführt werden müsse. Vor dieser Herausforderung stünden alle europäischen Großstädte.
In Frankreich schob der Automobilclub „40 millions d’automobilistes“ indes eine Petition gegen höhere Parkgebühren für schwere Wagen an, die außer in Paris auch etwa in Lyon, Bordeaux und Grenoble geplant sind.
Opfer der erhöhten Parktarife seien vor allem Familien, die sich ein Auto mit mehr Platz gönnten, hieß es vom Automobilclub. Absehbar sei, dass Restriktionen insgesamt verschärft würden. „Machen Sie sich nichts vor: Dieser Kampf gegen SUV ist nur ein Hintertürchen, um das Auto als Ganzes auszurotten“, äußerte der Club.
In Paris ist der Kampf gegen SUV Teil einer Verkehrswende, die schon seit Jahren von der sozialistischen Bürgermeisterin Anne Hidalgo und der rot-grünen Stadtregierung vorangetrieben wird. Wie die Wirtschaftszeitung „Les Échos“ anhand von Zulassungsdaten berechnete, würden die erhöhten Parkgebühren fast 900.000 Autos in der Hauptstadtregion Île-de-France betreffen, etwa 16 Prozent des Fahrzeugbestands.
(Mit Material von dpa)
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