Koalition will zu Corona-Eindämmung Tests und Meldepflichten massiv ausweiten
Die Bundesregierung plant ein zweites Gesetzespaket zum Kampf gegen die Corona-Pandemie. Künftig sollen sich gesetzlich Versicherte auch dann auf Kosten ihrer Krankenkasse auf das Virus testen lassen können, wenn sie keine Symptome haben, heißt es in dem Gesetzentwurf von Union und SPD, der AFP am Dienstag vorlag. Auch die Meldepflicht soll ausgeweitet werden: Künftig sollen auch genesene Patienten und negative Testresultate gemeldet werden müssen.
Das Gesetzespaket sieht unter anderem vor, künftig präventiv in Pflegeheimen testen zu lassen. „Gerade Pflegebedürftige und deren Umfeld wollen wir besonders schützen, dafür sind regelmäßige Tests von Heimbewohnern und Pflegekräften notwendig“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dem „Spiegel“.
Nur so könnten Infektionen früh erkannt und Infektionsketten unterbrochen werden. „Deswegen wollen wir gesetzliche Krankenkassen verpflichten, diese Tests umfangreicher als bisher zu übernehmen“, sagte Spahn.
Zu den labordiagnostischen Untersuchungen sollen laut Entwurf auch Tierärzte herangezogen werden können – nämlich dann, wenn eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ vorliege. Zudem sollen Vorkehrungen für mehr Grippeimpfungen getroffen werden, damit das Gesundheitswesen bei anhaltender Corona-Pandemie nicht durch eine zusätzliche Grippewelle doppelt belastet wird.
Darüber hinaus übernimmt der Bund die Kosten für Intensivpatienten aus anderen europäischen Ländern, die in deutschen Krankenhäusern wegen mangelnder Kapazität in ihrem Heimatland behandelt werden.
Auch für Privatversicherte gibt es Verbesserungen: Um zu verhindern, dass sie aufgrund vorübergehender Hilfsbedürftigkeit dauerhaft im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert sind, wird die Rückkehr in den vorherigen Versicherungstarif erleichtert, sobald die Notsituation überwunden ist: Sie müssen sich keiner neuen Gesundheitsprüfung unterziehen.
Der Gesetzentwurf soll am Mittwoch kommender Woche vom Kabinett beschlossen werden, am 7. Mai soll er dann in den Bundestag eingebracht werden. In Kraft treten soll er Mitte Juni. (afp)
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