Koalition einigt sich über Wahlrechtsreform
Die Spitzen von CDU/CSU und SPD haben sich nach zähem Ringen auf eine Wahlrechtsreform verständigt. Der Kompromiss sieht vor, dass ein weiteres Anwachsen des Bundestags bei der Wahl 2021 durch eine Dämpfungsmaßnahme verhindert werden soll.
Die richtige Reform soll dann erst 2025 greifen. Dazu soll noch in dieser Wahlperiode eine Reformkommission eingesetzt werden, teilten die Vorsitzenden von CDU und SPD, Annegret Kramp-Karrenbauer und Norbert Walter-Borjans am späten Dienstagabend mit. Die Zahl der Wahlkreise soll für die Bundestagswahl 2021 bei 299 belassen und dann 2025 auf 280 verringert werden.
Reformdruck: ein Jahr vor Wahl müssen neue Regeln gelten
Die Koalitionsspitzen standen unter hohem Einigungsdruck. Schon in ziemlich genau einem Jahr soll der nächste Bundestag gewählt werden. Und die Venedig-Kommission des Europarats hat in einem Verhaltenskodex festgelegt, dass etwa ein Jahr vor einer Wahl deren Regeln feststehen sollen. Die große Koalition muss nun aber erst einmal auf die Opposition zugehen und versuchen, auch diese einzubinden. Üblicherweise werden Fragen des Wahlrechts mit breiter Mehrheit im Bundestag beschlossen.
Die Wahlrechtsreform soll verhindern, dass der Bundestag bei der Wahl im Herbst 2021 nochmals größer wird. Mit 709 Abgeordneten hat er schon jetzt ein Rekordausmaß erreicht. Die Normgröße sind 598 Abgeordnete. Ohne eine Reform wird ein weiteres Anwachsen auf möglicherweise mehr als 800 Abgeordnete befürchtet. Im Bundestag herrscht weitgehend Einigkeit, dass dies die Arbeitsfähigkeit des Parlaments beeinträchtigen würde. Außerdem würden dadurch die Kosten steigen.
Unterschiedliche Vorstellungen bei den Koalitionspartnern
Die beiden Koalitionspartner waren mit völlig unterschiedlichen Konzepten in den Koalitionsausschuss gegangen. Das CDU/CSU-Modell sah vor, möglichst schon für die kommende Bundestagswahl die Zahl der Wahlkreise leicht zu reduzieren – von jetzt 299 auf dann 280. Bis zu sieben Überhangmandate sollten nicht mehr durch Ausgleichsmandate kompensiert werden. Zudem sollte es Einschnitte bei der abhängig von der Einwohnerzahl vorab festgelegten Mindestsitzzahl für die Bundesländer und die Parteien dort geben, da diese Regelung im Ergebnis zu weiteren Ausgleichsmandaten führt.
Das SPD-Modell wollte die Zahl der Sitze für die Bundestagswahl 2021 bei 690 deckeln. Darüber hinaus gehende Überhangmandate sollten nicht mehr zugeteilt werden. Das hätte Wahlkreissieger mit schwachem Erststimmergebnis getroffen. Sie hätten dann zwar ein Direktmandat errungen, es aber nicht bekommen. Vorgesehen war zudem, zur Wahl nur Parteien zuzulassen, deren Landeslisten paritätisch abwechselnd mit einer Frau und einem Mann besetzt sind. In einem zweiten Schritt wollte die SPD dann eine Kommission für eine grundlegende Reform des Wahlrechts einsetzen. (dpa)
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