Klimaaktivist: 1.350 Euro Geldstrafe für acht Straßenblockaden

Ein 24-jähriger Student wurde wegen der Teilnahme an mehreren Straßenblockaden zu einer Geldstrafe verurteilt. Sein Verteidiger war Gregor Gysi.
Ein Polizist (L) versucht die Hand eines Mannes, der sich auf die Straße geklebt hat, zu lösen, während Klimaaktivisten der Bewegung „Last Generation“ am 17. Oktober 2022 in Berlin gegen fossile Brennstoffe demonstrieren. Foto: Odd Andersen/AFP via Getty Images
Ein Polizist (L) versucht die Hand eines Mannes, der sich auf die Straße geklebt hat, zu lösen, während Klimaaktivisten der Bewegung „Last Generation“ am 17. Oktober 2022 in Berlin gegen fossile Brennstoffe demonstrieren.Foto: Odd Andersen/AFP via Getty Images
Von 1. Dezember 2022

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Ein Teilnehmer der Gruppe „Letzte Generation“ ist am Mittwoch in Berlin wegen der Teilnahme an mehreren Straßenblockaden zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro verurteilt worden. Laut dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten machte sich der 24-jährige Student der Nötigung, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und des Hausfriedensbruchs schuldig.

Vor Gericht gab der Beschuldigte zu, sich an mehreren Straßenblockaden der Gruppe „Letzte Generation“ beteiligt zu haben. Er habe sich wegen des „Klimanotstands“ den Protesten angeschlossen, erklärte der junge Mann.

Verteidigt wurde er vor Gericht vom Rechtsanwalt und Linken-Bundestagsabgeordneten Gregor Gysi. Dieser bezeichnete den Kampf gegen Klimaveränderungen nach Angaben der „Letzten Generation“ als „Frage der Menschenwürde“ und forderte in seinem Plädoyer einen Freispruch.

„Es wäre mit Sicherheit richtiger, robust und massiv gegen jene vorzugehen, die unsere Lebensgrundlagen für ihre eigenen Gewinne zerstören, statt Klimaschützer einzusperren“, zitierte die Gruppierung Gysi in einer Mitteilung.

Gysi kündigt Rechtsmittel gegen die Entscheidung an

Gysi kündigte Rechtsmittel gegen die Entscheidung an, „es geht hier um Grundfragen.“

Wie der rbb berichtet, forderte er in seinem Plädoyer: „Sie sollten den Mut haben, ihn freizusprechen.“ Im Kern sei es eine Spontandemonstration. Das Versammlungsrecht habe Vorrang vor dem Recht, sich mit dem Auto irgendwo hinzubewegen. Sein Mandant habe sich nicht strafbar gemacht: „Dasitzen ist keine Gewalt.“

Nach der Gerichtsentscheidung sagte er in einem Interview mit der „Welt“: Der Angeklagte habe gestört, „weil er Angst hat“. Die Wut von Autofahrern, die von verursachten Staus betroffen sind, könne er verstehen.

Gysi kündigte in dem Interview an, er werde den Prozess nutzen, „um bei der Bundesregierung vorstellig zu werden, dass sie anders auf die junge Generation zugehen soll“. Ein anderes Verhältnis zwischen den Generationen sei erforderlich. „Wir Alten müssen lernen, ihnen zuzuhören“.

Klimaaktivist war an acht Straßenblockaden beteiligt

Der Angeklagte erklärte vor Gericht, dass er ungern störe und sich bei den betroffenen Menschen entschuldige – aber nicht dafür, dass er für den Erhalt unserer Gesellschaft demonstriert habe.

Polizeiermittlungen zufolge hat sich der Student in der ersten Jahreshälfte 2022 an acht Straßenblockaden beteiligt. Dabei sei es zum Teil zu erheblichen Staus gekommen. Sechsmal habe sich der Angeklagte mit Sekundenkleber an der Fahrbahn festgeklebt. Zudem habe sich der 24-Jährige in einem Vorraum des Bundesjustizministeriums an einer Demonstration beteiligt.

Die „Letzte Generation“ blockierte in jüngerer Zeit wiederholt Straßen, dazu kamen Aktionen an Flughäfen. Außerdem starteten sie Proteste in Kultureinrichtungen wie Museen, in denen sie Lebensmittel auf Bilder warfen und sich festklebten. Die Aktionen der Gruppe sind stark umstritten.

Senat: 17 Strafanzeigen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

Neben den Straftatbeständen „Nötigung“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ erhob die Berliner Polizei auch wegen „Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ Anzeige gegen die Klimaaktivisten. Das ergab eine Anfrage von Epoch Times bei der Senatsinnenverwaltung.

„Mit Stand vom 25. November 2022 wurden im Zusammenhang mit Blockadeaktionen durch die Polizei Berlin 17 Strafanzeigen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gefertigt“, teilte die Behörde mit. Elf davon wären bereits an die Staatsanwaltschaft Berlin übergeben worden.

Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport hält „eine zügige und konsequente Ahndung aller Straftaten im Zusammenhang mit den Klimablockaden für erforderlich“, heißt es weiter.

Bei der Berliner Justiz ist mittlerweile eine Vielzahl von Verfahren im Zusammenhang mit Blockadeaktionen der Klimaaktivisten anhängig. Ebenfalls am Mittwoch wurde ein anderer 24-jähriger Klimaaktivist wegen Nötigung in einem Fall zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt, berichtet rbb. Beide Urteil sind noch nicht rechtskräftig.

(Mit Material von afp)



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