Klima-Maut für Lkw, Kleintransporter und Busse

Lkw, Busse, Kleinbusse, Lieferwagen – die neue Klima-Maut kommt. Beschlossen wurden die kommenden Beiträge in der Wegekosten-Richtlinie am 18. Februar durch das Europaparlament.
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Die Lkw-Maut in Deutschland wird ausgedehnt.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times1. März 2022

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Neben den steigenden Energiekosten gibt es weitere Abgaben, die auf Handwerker und Industrie zukommen. Ab 2023 sollen neben Lkw auch Kleintransporter ab 3,5 Tonnen eine neue Klima-Maut zahlen – auf Autobahnen und Bundesstraßen. 

Verwendet wird auch der Name „Eurovignetten-Richtlinie“ (RL 1999/62/EG bzw. 2006/38/EG). Die Staaten haben zwei Jahre Zeit, die neuen Vorschriften umzusetzen. In Deutschland ist die Klima-Maut ab 2023 vorgesehen. EU-Mitgliedstaaten werden dadurch verpflichtet, ab 2026 unterschiedliche Mautsätze für Lkw, Busse, Kleintransporter und Kleinbusse festzulegen.

Die Maut wird nicht zeitlich, sondern nach Entfernung errechnet. Angerechnet werden die gefahrenen Kilometer in Abhängigkeit von den CO₂-Emissionen und/oder der Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs. Das bedeutet auch, dass die Gebühren für wasserstoff- oder batteriebetriebene Lkw geringer sind.

Darin enthalten sind zahlreiche Sonderregelungen: Die Mautsysteme können auch Tagesvignetten zulassen, sofern auch leichtere Fahrzeuge wie Pkw und Kleintransporter besteuert werden. In „überlasteten und sensiblen Gebieten“ kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden. Auch für dünn besiedelte Gebiete sind Ausnahmen vorgesehen.

Ausnahmemöglichkeiten für Handwerksbetriebe sind möglich: Die EU-Staaten sollen selbst entscheiden, ob sie Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts von Unternehmen außerhalb des Transportgewerbes von Maut- oder Nutzungsgebühren komplett oder teilweise befreien.

Zusätzlich 7 Milliarden Euro

Fast sieben Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich könnte der deutsche Fiskus damit einstreichen, erklärt das „Handelsblatt“. Offen ist, ob Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) den von der EU vorgegebenen Mindestsatz ansetzt oder das maximal Mögliche, das die EU-Richtlinie zulässt. Will der Staat 3,3 Milliarden Euro pro Jahr einnehmen oder 6,6 Milliarden?

Volker Wissing sagte in einem Interview mit der „FAZ“: „Man kann nicht immer nur Druck, Druck, Druck ausüben.“ Jeder wisse, dass ein Bogen auch reißen könne, deshalb müsse man sich fragen, wie viel Druck eine Gesellschaft aushalte. „Wir überspannen den Bogen, wenn wir die Bevölkerung verlieren, weil sie zu stark in ihrer Mobilität eingeschränkt wird. Oder wenn wir Arbeitsplätze verlieren“, warnt der FDP-Minister.

Mehrfachbesteuerung befürchtet

Das Common Office der EU-Verkehrsverbände (Frankreich, nordische Länder, Deutschland) warnt vor einer doppelten oder gar dreifachen Besteuerung von CO₂-Emissionen gleicher Herkunft. Der Eurovignetten-Deal müsse in Verbindung mit dem „Fit-for-55“-Paket betrachtet werden. „Eine mehrfache CO₂-Besteuerung des Straßengüterverkehrs sei nicht akzeptabel“, alle nationalen Maßnahmen müssten gestoppt werden. (sm/ks)

Der Artikel erschien zuerst in unserer Wochenendzeitung, Ausgabe 33 vom 25./26. Februar.



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