Kleinparteien klagen vor Wahl in Baden-Württemberg gegen Landtag – Unterstützung wegen Corona-Krise „unmöglich“
Vier Monate vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg hat der Verfassungsgerichtshof des Landes am Montag (9. November) mündlich über eine Klage mehrerer kleiner Parteien zum Wahlgesetz verhandelt.
Die Linke, die Ökologisch-Demokratische Partei, die Freien Wähler, die Piratenpartei und die neu gegründete Klimapartei sehen es wegen der Corona-Pandemie als unzumutbar an, bei der Aufstellung ihrer Kandidaten zur Wahl am 14. März in jedem der 70 Wahlkreise 150 Unterstützerunterschriften zu sammeln. Landesweit wären damit für alle Wahlkreise 10.500 Unterschriften notwendig.
Dies sei für Kleinparteien mit wenigen Mitgliedern und Unterstützern unter den geltenden Corona-Bedingungen, die Veranstaltungen und Infostände einschränkten, nahezu unmöglich, argumentieren die Parteien. Allerdings müssen die Parteien nicht in allen Wahlkreisen Kandidaten aufstellen, um zur Wahl zugelassen zu werden.
Rheinland-Pfalz, wo ebenfalls Unterschriftenlisten zur Teilnahme an der zeitgleich stattfindenden Landtagswahl notwendig sind, kündigte bereits an, wegen der Coronakrise die Zahl der nötigen Unterstützer zu senken.
Die Parteien in Baden-Württemberg klagen gegen den Landtag, der die Regelung mit der Regierungsmehrheit ändern könnte. Ein Urteil, ob die Unterschriftensammlung für die Kleinparteien zumutbar ist, wird in den kommenden beiden Wochen erwartet. (afp)
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