Klage gegen Gendersprache-Leitfaden bei Audi abgewiesen
Das Landgericht Ingolstadt hat eine Klage gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei der Audi AG abgewiesen. Ein Mitarbeiter der Konzernmutter VW, Alexander B., der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, hatte den Ingolstädter Autohersteller verklagt.
Er hatte sich daran gestört, dass die Audi-Beschäftigten in der Kommunikation mit ihm wegen des Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich („Mitarbeiter_innen“) nutzen.
Wie die Zivilkammer entschied, gibt es keinen Unterlassungsanspruch des Klägers. Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand betonte, dass der VW-Mitarbeiter nicht zur aktiven Nutzung des Leitfadens verpflichtet sei, weil dieser sich nur an Audi-Beschäftigte richte. Auch die passive Betroffenheit des Klägers reichte dem Gericht nicht aus. Es gebe für ihn kein Recht, „in Ruhe gelassen zu werden“, sagte Hellerbrand.
Das Gericht sah weder einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz noch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers.
Zuvor hatte im Juni eine mündliche Verhandlung stattgefunden, in der es aber zu keiner gütlichen Einigung zwischen den Parteien gekommen war. Die Anwälte der Audi AG lehnten es ab, die Gender-Formen aus allen E-Mails an den VW-Prozessmanager und den dazugehörigen Anhängen zu entfernen. Dies sei nicht praktikabel, meinten sie.
Kläger will Urteil prüfen lassen
Der Prozess hatte bundesweit Beachtung gefunden, weil es auch in anderen Unternehmen Vorgaben zur Nutzung von gendersensibler Sprache gibt. Der Kläger Alexander B. kündigte an, das Urteil nun mit seinen Anwälten prüfen zu wollen. „Dass es weitere Schritte gibt, schließe ich explizit nicht aus“, sagte er zu möglichen Rechtsmitteln. Falls er Berufung einlegt, müsste sich das Oberlandesgericht München nochmals mit dem Fall befassen.
Der Kläger sagte aber auch, er wünsche sich unabhängig von dem juristischen Verfahren, dass es eine Diskussion über die richtigen Genderformen gebe. Die bei Audi verwendeten Gendervorgaben lehnt er ab, weil diese zu neuer Ungerechtigkeit führten. „Das kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein.“ Außerdem betonte er, dass Gendersprache auch lesbar sein müsse.
„Verein deutscher Sprache“ spricht von Rückschlag der Persönlichkeitsrechte in Deutschland
Der Vorsitzende des Vereins Deutscher Sprache e.V. (VDS), Prof. Walter Krämer, kritisiert die Entscheidung des Landgerichtes scharf. „Das ist ein Rückschlag für die Persönlichkeitsrechte in Deutschland. […] Der Kläger betonte, er sei für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung“, sagt Krämer.
„Dass das Gericht nicht den Mut hatte, sich zur Sache zu äußern, ist ein Armutszeugnis“, so Krämer weiter. Stattdessen sei herausgestellt worden, dass der Kläger nur vermeintlich betroffen sei. So sei jedoch unterschlagen worden, dass allein das Lesen eines gegenderten Textes den Leser sehr wohl passiv betreffe und so auch behindern könne.
Das Ziel des im Jahr 1997 gegründeten Vereins VDS lautet nach eigenen Angaben, die deutsche Sprache als eigenständige Kultursprache zu fördern und zu erhalten. Er lehnt das Gendern generell ab und spricht von einer „Ideologie“.
Audi gendert seit vergangenen März
Audi hatte im März vergangenen Jahres die Unternehmensrichtlinie zu Gendersprache erlassen. In Anspielung auf einen bekannten Werbeslogan von Audi heißt der Leitfaden „Vorsprung beginnt im Kopf“. Das Unternehmen begründete die Sprachvorgaben damit, dass dies ein Zeichen für Gleichberechtigung sei und die Vielfalt der Geschlechter besser abbilde.
„Audi möchte gendersensible Formulierungen von nun an in der internen und externen schriftlichen Audi Kommunikation allgegenwärtig machen“, hieß es. (il/dpa)
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