Coronavirus stellt Kinderbetreuung auf den Kopf – Alternativen zum „Großelternverbot“

„Für Kinder ist das neue Coronavirus viel ungefährlicher als für Erwachsene“, sagt der Bonner Virologe Hendrik Streeck, Direktor des Instituts für Virologie der Bonner Uniklinik. Und auch das RKI ist dieser Auffassung. Gleichzeitig greifen vorsorglich derzeit bundesweit Kita- und Schulschließungen in den Familienalltag ein.
Titelbild
Kinderspiele in einer Kita.Foto: Clodagh Kilcoyne/Getty Images
Von 16. März 2020

Die Kinderbetreuung aufgrund der bundesweiten Kita- und Schulschließungen sorgen bei vielen Eltern für Kopfzerbrechen. Manche Eltern haben Verständnis, andere nicht. Dabei sind nicht alle Bundesländer gleichmäßig von dem Coronavirus betroffen.

Laut Meldungen des Robert-Koch-Instituts (RKI, Stand 15.3., 15 Uhr) gibt es derzeit über 1.400 Infizierte in Nordrhein-Westfalen, über 800 jeweils in Baden-Württemberg und Bayern bis jeweils um die 50 in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Bei den Maßnahmen sind sich alle Bundesländer einig: Kitas und Schulen werden vorsorglich geschlossen. Teilweise werden Notbetreuungen eingerichtet.

Aus den zeitnahen Beobachtungen zu den aktuellen Corona-Erkrankungen geht hervor, dass verglichen mit anderen Altersgruppen Kinder bis 14 Jahre nur eine kleine Gruppe der Infizierten ausmachen. Aktuell sind 34 Kinder unter 5 Jahren und 106 Kinder im Altern von 5 bis 14 Jahren infiziert. (Stand 15.3., Meldung RKI).

RKI-Übersicht. Foto: screenshot RKI, Quelle

Coronavirus für Kinder harmlos

Der Vizepräsident des RKI, Professor Lars Schaade, sagte in der heutigen Presseerklärung, dass Kinder sich zwar infizieren können, aber nur wenige bis gar keine Symptome hätten. Die Frage, welche Rolle Kinder spielen, um Infektionen weiterzugeben, sei noch „unklar“. Fakt sei, dass Kinder die Erkrankungen Covid-19 weitertragen können. Aus diesem Grund hält es das RKI für „plausibel“, dass Schulen und Kitas geschlossen werden. Vor „Corona-Partys“, warnt er hingegen ausdrücklich.

„Für Kinder ist das neue Coronavirus viel ungefährlicher als für Erwachsene“, sagte auch der Bonner Virologe Hendrik Streeck, Direktor des Instituts für Virologie der Bonner Uniklinik.

Bislang sehe es so aus, dass Kinder zwar leichter infiziert würden, die Symptome aber viel milder seien. Zudem gebe es bislang keinen bestätigten Todesfall bei Kindern. Das könne man mit den Windpocken vergleichen: „Während Kinder meist nur unangenehmen Ausschlag bekommen, können Erwachsene schwere Krankheitsverläufe haben. Das Immunsystem von Kindern reagiert anders, das ist nichts Neues für Virologen“, betonte Streeck.

Betretungs- und Betreuungsverbot in Kitas und Schulen

In den einzelnen Bundesländern steht fest: Kitas und Schulen werden vorläufig bis in den April hinein geschlossen. Eltern, die nicht zu den sogenannten Schlüsselpersonen zählen, müssen eine Kinderbetreuung organisieren oder selbst zu Hause bleiben. Der Begriff Schlüsselpersonen umfasst alle Berufsgruppen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens.

Dazu zählen laut offiziellen Meldungen alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Diese Personen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile als Schlüsselpersonen gelten. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Kinder Krankheitssymptome aufweisen, ein Kontakt zu Infizierten bestand oder sich die Betroffenen in einem von der RKI erklärten Risikogebiet aufgehalten haben.

Für alle anderen Personen wurde beispielsweise in Nordrhein-Westfalen am 13. März  ein Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen, Tagespflegen und Schulen ausgesprochen. Dabei müssen die Schlüsselpersonen einen entsprechenden Nachweis von ihren Arbeitgebern erbringen.

Kann man das „Großelternverbot“ umgehen?

Die Eltern, die nicht zu den Schlüsselpersonen zählen, befinden sich in einer misslichen Lage. Selbst auf die Großeltern, die für die Betreuung ihres Nachwuchses sonst gerne herangezogen wurden, soll ab sofort verzichtet werden. Manche sprechen von „Großelternverbot“. Denn die älteren Menschen ab 50, spätestens 60 Jahren gehören zur Risikogruppe. Und gerade Kinder, die vielleicht unbemerkt das Virus in sich tragen, könnten bei den Betagten eine schwerwiegende Infektion auslösen.

Die Internetseite „babelli“ rät verzweifelten Eltern zunächst zu einer Form Selbstquarantäne: Wenn Kinder zwei Wochen zu Hause bleiben und sämtliche sozialen Kontakte herunterfahren, dann wäre es „so gut wie ausgeschlossen“, dass sich das Virus im Anschluss daran von den Kindern auf die Großeltern überträgt.

Großeltern, die die Situation anders bewerten, sollte man „mit viel Feingefühl“ auf den Ernst der Lage hinweisen, rät babelli.  „Wenn sich Eltern oder Großeltern nicht einschränken lassen wollen, hast du zumindest alles getan, was du konntest.“

Um den Kontakt zu den Großeltern nicht ganz abbrechen zu lassen, können in der 14-tägigen Quarantänezeit Telefongespräche Abhilfe schaffen. Oder man wählt „eine ziemlich coole Möglichkeit“, das Herz älterer Menschen zu berühren: Mit einer ganz altmodischen Postkarte oder einem Brief werden die Großeltern auf dem Laufenden gehalten, schlägt babelli vor. Und für alle modernen Großeltern bleibt immer noch der Videochat oder die „gute alte E-Mail“.

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