Kitas fordern Arztattest bei Schnupfen – doch Schnupfen ist gar kein Indiz für COVID-19-Erkrankung, sagt Arzt
In der Bundeshauptstadt suchen täglich zehn bis 20 Eltern den Kinderarzt Jakob Maske in seiner Praxis auf, nur um ein Attest zu erhalten. „Mein Kind hat Schnupfen, und die Kita lässt es erst wieder rein, wenn wir ein Gesundheitsattest bekommen, also belegen, dass das Kind gesund ist“, so beschreibt Maske die Aussage der Eltern in einem „Welt“-Interview. Die Betroffenen hätten Stress, auch mit ihren Arbeitgebern, weil sie ihre Kinder nicht abgeben können, aber arbeiten gehen müssen.
Dabei sei es aus medizinischer Sicht „völliger Unsinn“, bei Schnupfen einen Arzt aufzusuchen, erklärt Maske, der gleichzeitig Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in Berlin ist. Und auch der Senat würde dies nicht vorsehen.
Im Musterhygieneplan Corona vom 24. Berlin 2020 heißt es beispielsweise, dass Schülerinnen und Schüler sowie das Personal aufgefordert seien, den Gesundheitszustand zu beobachten: „Bei akuten Symptomen (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Abgeschlagenheit/Müdigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen, Schnupfen, Halsschmerzen) und/oder Verlust der Riech- und Geschmacksfunktion sollte ein COVID-19-Test durchgeführt werden; es soll dann eine häusliche Isolierung bis zum Erhalt des Befundergebnisses eingehalten werden.“
In den Zeiten vor Corona hätten Ärzte Atteste ausgestellt, auch wenn dies medizinisch nicht notwendig gewesen sei. „Da hatten die Kinder aber zumindest noch einen fieberhaften Infekt oder Durchfall, da konnte man ein Auge zudrücken“, erklärt der Kinderarzt. Mittlerweile habe das aber „völlig überhandgenommen“.
Das Ende der Schnupfen-Atteste
„Wir sollen Kindern ein Attest ausstellen, denen ein bisschen die Nase lief oder die einmal in der Kita gehustet haben und deswegen nach Hause geschickt wurden.“ Das gehe nicht. In diesem Punkt müssten die Berliner Kinder- und Jugendärzte jetzt einheitlich handeln, fordert Maske, dann müssten die Kitas die Kinder irgendwann wieder aufnehmen. Zumal sei, sondern eher trockener Husten.
In den Rechtlichen FAQs für Kinder- und Jugendarztpraxen vom 8. Juli 2020 des BVKJ heißt es:
„Grundsätzlich gilt: Nur Patienten, die erkrankt sind, können krankgeschrieben werden, sodass auch nur in diesen Fällen die Eltern von erkrankten Kindern/Jugendlichen die Bescheinigung erhalten können!“
Prophylaktische Krankschreibungen oder Krankschreibungen auf Verlangen von Arbeitgebern in Fällen, in denen keine Krankheitssymptome bestehen, seien „unzulässig“. Ebenso scheide eine Krankschreibung für den „Fall der gegebenenfalls vorsorglichen (behördlichen) Anordnung von Quarantäne“ aus. Dafür könne das Gesundheitsamt eine formlose ärztliche Bescheinigung ausstellen.
Negative Corona-Ergebnisse
Einige Kitas würden sogar die Vorlage eines negativen Corona-Ergebnisses fordern, damit die Kinder wieder in die Kita zurückkehren können. Dabei könne eine „sichere Corona-Freiheit“ keinem Kind attestiert werden. Maske erläutert: „Aber selbst wenn ich jetzt einen Abstrich mache und das negative Ergebnis in zwei Tagen bekomme, könnte sich das Kind in der Zwischenzeit doch noch infiziert haben.“ Und so werde es auch den verzweifelten Eltern erklärt.
Dass Kitas auf ihr Hausrecht und Betreuungsverträge hinweisen, nach denen nach Krankheit ihres Kindes ein Gesundheitsattest vorzulegen ist, verstoße sogar gegen die Vorgabe des Infektionsschutzgesetzes.
Die Angst der Kita-Leitungen nehmen die Ärzte jedoch durchaus ernst. Aus diesem Grund werde den Kitas auch angeboten, sich bei Rückfragen an die Mediziner zu wenden.
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