Kirchen sind gegen Gesetzentwurf der Union zur Migration

Die C-Parteien machen Druck für eine härtere Migrationspolitik. Kurz vor wichtigen Abstimmungen im Bundestag stellen sich die Kirchen gegen den Kurs von Friedrich Merz.
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Die evangelische Kirche zum Heiligen Kreuz in Berlin-Kreuzberg (Symbolbild).Foto: Cineberg/iStock
Epoch Times29. Januar 2025

Die beiden großen Kirchen stellen sich kurz vor den anstehenden Bundestagsabstimmungen gegen den scharfen Migrationskurs von Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz.

In einer Stellungnahme zum Entwurf des sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes erklären die Berliner Vertreter der katholischen Bischöfe und des Rats der Evangelischen Kirche ihn für ungeeignet: „Sie sind aus unserer Sicht nicht dazu geeignet, die Probleme zu lösen, weil sie einen deutschen Alleingang darstellen“, sagte die EKD-Ratsvorsitzende Kirsten Fehrs im Gespräch mit dem „Focus“. „Wir können die Probleme aber nur gemeinsam in der EU lösen.“

Am Recht auf Asyl festhalten

Die Bischöfin von Hamburg forderte, am Recht aufs Asyl festzuhalten. „Auch müssen auf europäischer Ebene gemeinsame Lösungen, etwa gerechtere Verteilschlüssel, gefunden werden. Und schließlich brauchen wir eine schnellere und leichtere Einwanderung von Fachkräften“, sagte sie.

Die aktuelle deutsche Diskussion setze zu sehr auf Abschreckung und befördere Vorurteile gegen alle zugewanderten Menschen. „Dabei sollte unser aller Aufgabe doch immer sein, Vorurteile abzubauen und die Rechte der Schwächeren zu stärken“, so Fehrs.

„Die Würde des Menschen endet nicht an Ländergrenzen. Dafür werden wir uns weiterhin mit unseren katholischen, aber auch orthodoxen Geschwistern einsetzen“, sagte die EKD-Ratsvorsitzende. „Auch wenn es innerhalb des demokratischen Spektrums natürlich immer Abstimmungsprozesse geben muss, sollte klar sein, wo die roten Linien sind.“

Die EKD-Ratspräsidentin widersprach zudem ihrem Pastorenkollegen und früheren Bundespräsidenten Joachim Gauck, der 2015 gesagt hatte: „Unser Herz ist weit, doch unsere Möglichkeiten sind endlich.“

Fehrs sieht Deutschland dennoch in der Verantwortung. „Unsere Möglichkeiten mögen endlich sein, doch die Verantwortung gegenüber Menschen in Not wird dadurch nicht kleiner“, sagte sie. „Der Glaube erinnert uns daran, dass wir oft mehr schaffen können, als wir zunächst für möglich halten.“

Katholische Kirche warnt vor Stimmen der AfD

Die Fraktionen hätten sich mit der Auflösung der Ampel-Koalition verständigt, keine Abstimmungen herbeizuführen, in der die Stimmen der AfD ausschlaggebend seien, erklären die Berliner Vertreter der katholischen Bischöfe und des Rats der Evangelischen Kirche zu entsprechenden Unionsanträgen.

„Wir befürchten, dass die deutsche Demokratie massiven Schaden nimmt, wenn dieses politische Versprechen aufgegeben wird“, schreiben Prälatin Anne Gidion für die Evangelische Kirche und Prälat Karl Jüsten für die Katholische Kirche an die Abgeordneten.

Zeitpunkt und Tonlage der Debatte seien zutiefst befremdlich, kritisieren die Kirchen weiter. „Sie ist dazu geeignet, alle in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten zu diffamieren, Vorurteile zu schüren und trägt unserer Meinung nach nicht zur Lösung der tatsächlich bestehenden Fragen bei.“

Die vorgeschlagenen Verschärfungen seien zudem „nicht zielführend, vergleichbare Taten zu verhindern und tragfähige Antworten auf das öffentliche Sicherheitsbedürfnis zu geben“.

In den Anträgen wie im Gesetzentwurf seien Punkte enthalten, „die unserer Auffassung nach rechts- bzw. verfassungswidrig sind oder geeignet erscheinen, die Grundpfeiler der Europäischen Union zu erschüttern“.

Als Beispiele für einen Verstoß gegen EU-Recht werden die von Merz geplanten dauerhaften Grenzkontrollen und eine Abweisung von Schutzsuchenden an den deutschen Grenzen genannt. „Nationale Alleingänge zerstören auf Dauer das Fundament der Europäischen Union.“

„Familiennachzug rechtlich unerlässlich“

Abgelehnt wird besonders das Ziel der Union, den Familiennachzug zu Geflüchteten mit eingeschränktem Schutzstatus zu stoppen.

„Aus Sicht der beiden Kirchen ist es rechtlich unerlässlich, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigen unter erfüllbaren Bedingungen zuzulassen, da Art. 6 Abs. 1 GG (Grundgesetz) auch das tatsächliche Zusammenleben der Familienmitglieder schützt und es sich nicht um ein Deutschengrundrecht handelt.“

Das Zusammenleben als Familie gehöre zu den sozialen Grundbedürfnissen. „Dies gilt auch und besonders unter den Bedingungen von Flucht und Vertreibung.“

Die Kirche sehen nach eigenen Worten außerdem einen Widerspruch zwischen dem Ziel der Begrenzung des Zuzugs und der auch gesetzlich angestrebten Erleichterung des Zuzugs von Arbeitskräften auf allen Qualifikationsstufen.

CDU verteidigt ihren Kurs

Für die CDU verteidigte die Vizevorsitzende Karin Prien den Kurs von Merz. Die CDU müsse nicht „immer eins zu eins mit den Kirchen einer Meinung“ sein, sagte sie im Deutschlandfunk. „Wir machen Politik auf Grundlage unseres christlichen Menschenbildes.“

Menschen, die Schutz brauchten und die in Not seien, wolle die CDU auch weiter Aufnahme gewähren. „Aber das, was wir im Moment machen, ist doch ein Asylsystem, was auf europäischer Ebene, auf deutscher Ebene, auf Verwaltungsebene schlicht nicht funktioniert.“ Deshalb sei ein Politikwechsel notwendig. (dpa/dts/red)



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