Kinderrechte im Grundgesetz: Eltern-vor-Staat-Regelung weiterhin gültig
Die geplante Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz soll an den bisher bestehenden Rechten der Eltern nichts ändern. Darauf hat sich eine interministeriale Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Bund und Ländern verständigt, berichtet der „Spiegel“.
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, damit die Belange von Kindern bei Entscheidungen von Politik und Verwaltung stärker berücksichtigt werden.
Im Entwurf des Abschlussberichts, der am Montag verabschiedet werden soll, heißt es, ein neues Kindergrundrecht solle den Vorrang der Elternverantwortung vor der Staatsverantwortung nicht beeinträchtigen.
Damit dürfte sich die Hoffnung von Familienpolitikern, den Jugendämtern durch eine Verfassungsänderung mehr Eingriffsmöglichkeiten zu geben, zerschlagen.
Die Kinderrechte sollen nach Meinung der Arbeitsgruppe in Artikel 6 des Grundgesetzes festgeschrieben werden, der schon jetzt die Beziehung zwischen Eltern, Kind und Staat regelt.
Auf eine genaue Formulierung konnte sich die Runde bisher nicht verständigen. Umstritten ist, ob das Wohl der Kinder „angemessen“ oder „wesentlich“ berücksichtigt werden soll. (dts/sua)
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