Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende: „Ein wirksamer Schutz vor Kinderarmut“
Die Reform des Unterhaltsvorschusses tritt am Samstag in Kraft. Alleinerziehende können nun bis zum 18. Lebensjahr ihres Kindes auf Unterhalt vom Staat hoffen.
Die Reform könne die wirtschaftliche Lage von Kindern verbessern, hofft das Deutsche Kinderhilfswerk. Der Unterhaltsvorschuss könne vor allem für Kinder von Alleinerziehenden „ein wirksamer Schutz vor Armut sein“, erklärte Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, am Samstag in Berlin.
Da die Aufwendungen für Bildung, Freizeit, kulturelle Aktivitäten und die Persönlichkeitsentwicklung mit zunehmenden Alter der Kinder stiegen, sei die Verlängerung des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Lebensjahr „richtig und wichtig“.
Krüger: Jugendämter müssen personell und organisatorisch entsprechend ausgestattet werden
Damit die Leistung jetzt zügig bewilligt und ausgezahlt werden könne, müssten die Jugendämter personell und organisatorisch entsprechend ausgestattet werden, betonte Krüger.
Trotz der positiven Änderungen bleibe aus Sicht des Kinderhilfswerkes aber noch „eine Menge zu tun“. Nächste Schritte für Alleinerziehende und ihre Kinder müssten folgen. In erster Linie müsse gewährleistet werden, dass Alleinerziehende sich und ihre Kinder durch eine Erwerbstätigkeit selbst ernähren könnten.
Den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zahlt der Staat, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Mit der Reform sollen die betroffenen Alleinerziehenden mehr Unterstützung bekommen: Seit 1. Juli ist die Begrenzung der Bezugsdauer auf sechs Jahre aufgehoben.
Zudem wird das Höchstalter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr heraufgesetzt. Auf die Reform hatten sich Bund und Länder im Januar geeinigt, Anfang Juni gab der Bundestag grünes Licht. (afp)
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