Kind zu Tode malträtiert: Zehn Jahre Haft für den Onkel

Im Prozess um den Tod eines elfjährigen Jungen im rheinischen Neuss ist der Onkel des Kindes zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes gefordert.
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SchaukelFoto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times11. September 2018

Im Prozess um den Tod eines elfjährigen Jungen im rheinischen Neuss ist der Onkel des Kindes zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter des Landgerichts Düsseldorf sprachen den 41-Jährigen am Dienstag der Körperverletzung mit Todesfolge und der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig. Die Mutter hatte das Kind ihrem Bruder anvertraut.

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes gefordert: Nicht für einen wuchtigen Schlag, der das Kind ohnmächtig werden ließ und auch nicht für das Verbrühen mit heißem Wasser, sondern weil der einschlägig vorbestrafte Arbeitslose das Kind anschließend in lebensbedrohlicher Lage seinem Schicksal überlassen habe: Mord durch Unterlassen.

Doch dem Mordvorwurf folgt das Gericht am Dienstag nicht. Weil nicht zu klären gewesen sei, wie lange der Elfjährige bewusstlos in der Badewanne der Wohnung lag, müsse man dem Vater von sechs Kindern zugute halten, dass der schließlich den Notruf gewählt hatte: „Das Absetzen des Notrufs halten wir für eine authentische Rettungsbemühung. In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten.“

Der Staatsanwalt hatte das anders gesehen: Der Onkel habe den Notruf erst gewählt, als er das Kind tot glaubte. Die Rettungskräfte hatten den grausam zugerichteten Schüler reanimieren können, doch der starb zwölf Tage später in einer Klinik.

Der 41-jährige Deutsche hatte die Tat gestanden, doch das Geständnis nach 250 Tagen Untersuchungshaft während des Prozesses widerrufen. Er habe mit dem falschen Geständnis seine Frau schützen wollen. Sie sei die wahre Täterin.

Er habe ihm Wohnzimmer gesessen, mit Kopfhörer Musik gehört und gar nicht mitbekommen, was hinter seinem Rücken geschehen sei. Irgendwann habe ihn seine Frau gebeten, im Badezimmer nach dem Jungen zu sehen, da habe er ihn leblos vorgefunden. Die Frau räumt daraufhin im Gerichtssaal ein, den Jungen geohrfeigt zu haben.

Doch das Gericht glaubt ihr nicht: Zeugen hatten zuvor, als sie in der Wohnung der Familie waren, Verdächtiges beobachtet: Wenn der Angeklagte laut wurde, habe Jörg sich in Schutzhaltung zusammengekauert wie ein Paket und am ganzen Körper gezittert, gaben sie zu Protokoll. Ihnen fielen wenige Tage vor der Tat massiven Verletzungen im Gesicht des Kindes auf. Für diese Verletzungen komme die Ehefrau aber nicht in Betracht. Außerdem habe der Onkel ein erniedrigendes Foto von Jörg gemacht. (dpa)



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