Kelber will Verbot von flächendeckender Gesichtserkennung im öffentlichen Raum
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, hat angesichts neuester Berichte über die US-Firma Clearview und das Sammeln von Milliarden Daten vor Gesichtserkennung im öffentlichen Raum gewarnt.
„Ich würde es begrüßen, wenn in Europa die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum untersagt würde“, sagte Kelber den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Mittwochsausgaben).
Grundsätzlich stelle die biometrische Gesichtserkennung „einen potenziell sehr weitgehenden Grundrechtseingriff dar, der auf jeden Fall durch konkrete Vorschriften legitimiert sein müsste“.
Fehlende Rechtsgrundlage für flächendeckende Überwachung
Eine solche Legitimation sehe er derzeit nicht, so der Bundesdatenschutzbeauftragte weiter. Mit Blick auf Pilotprojekte in Deutschland wie etwa am Berliner Bahnhof Südkreuz fügte er hinzu:
„Losgelöst von der Frage, wie effektiv diese Art der Überwachung überhaupt ist, fehlt es für eine flächendeckende biometrische Videoüberwachung nach wie vor an einer konkreten gesetzlichen Rechtsgrundlage. Dabei ist sogar fraglich, ob eine solche überhaupt verfassungskonform ausgestaltet werden kann. Bevor hier keine Klärung erfolgt ist, sollten vorhandene Ressourcen besser anderweitig investiert werden“, forderte Kelber.
Technologie gefährdet den liberalen Rechtsstaat
Zwar sei Technologie zunächst einmal weder gut noch böse. Problematisch werde sie aber, „wenn sie entsprechend eingesetzt wird oder man die Auswirkungen verkennt“, so der oberste Datenschützer weiter.
Wenn etwa Bürger nur aufgrund der Gefahr, registriert zu werden, zum Beispiel ihre Teilnahme an Demonstrationen reduzierten, sei der liberale Rechtsstaat gefährdet.
Die wesentliche Aufgabe müsse deshalb sein, „den Einsatz von Technologie so zu regulieren, dass eine missbräuchliche und sozialschädliche Nutzung ausgeschlossen wird“, sagte Kelber den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. (dts)
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