„Keine Tierschlachtungen neben unseren Briefkästen!“: AfD gegen archaische Kultur und geköpfte Schafe im Brennpunkt Talstraße

Als die Polizei vor Ort ankam, war überall Blut, drei geköpfte Schafe lagen im Hausflur herum. Dabei gelte das Gebiet um die Geraer Talstraße inzwischen als sozialer Brennpunkt, wie der Bundestagsabgeordnete Brander (AfD) über seine Heimatstadt sagte. Innerhalb von 24 Monaten hätte sich in dem ehemaligen Gründerzeitviertel eine Parallelgesellschaft gebildet.
Titelbild
Schafe.Foto: LOIC VENANCE/AFP/Getty Images
Von 23. März 2018

Die Zeitung hatte über eine Leserin von dem Vorfall erfahren und fragte bei Polizei und Stadtverwaltung nach: Eine Frau hatte beobachtet, wie ein junger Syrer nachmittags in der Talstraße drei lebende Schafe aus einem Transporter ablud und in Richtung Hinterhof verbrachte. Sie alarmierte die Polizei.

Überall Blut und drei geköpfte Schafe

Als diese vor Ort ankam, fand sie nicht nur überall Blut vor, sondern auch die Tiere „tot und geköpft im Hausflur“. Aktuell berichtet die „Thüringer Allgemeine“ von einem Fall aus Gera.

Das eingeschaltete Veterinäramt der Stadt wandte sich dann ans Tierheim zu r Entsorgung der Kadaver. Gegen den 21-Jährigen wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.

Weitere derartige Fälle waren der Polizei nicht bekannt. Allerdings habe es vereinzelt Zeugenhinweise zu illegal entsorgten Tier- und Schlachtresten gegeben. Über die Art der Schlachtung wollte oder konnte die Polizei der „TA“ nichts sagen. Allerdings dürfen Muslime nur Halal-geschlachtetes Fleisch essen.

Sozialer Brennpunkt mit Parallelgesellschaft

Der AfD-Bundestagsabgeordnete aus Gera, Thüringen, Stephan Brandner, schrieb auf seiner Seite „Brandner im Bundestag“, dass er bereits 2016 „als Erster und Einziger“ mit Hinblick auf den Stadtteil um die Talstraße auf die Gefahr aufmerksam gemacht habe. Brandner warnte vor einer negativen Entwicklung „vom Gründerzeitviertel zum sozialen Brennpunkt“.

Und heute, nach zwei weiteren Jahren unter Merkels CDU? Unser Gera hat sein Marxloh, seinen Wedding. ‚Talstraße‘ sagen die Leute und meinen doch das ganze Wohngebiet, in dem binnen 24 Monaten eine Parallelgesellschaft entstanden ist, die nur wenige Schritte weit weg ist und doch weiter von uns entfernt als Amerika oder Südkorea.“

(Stephan Brandner, MdB, AfD)

 Die Wahl der Zukunft

„Wollen wir das?“, fragt der Politiker, der auch Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestages ist. Nein, man wolle das nicht, nicht in Gera und auch nicht in Deutschland:

Wir wollen keine Burkas, keine Vielehen und keine verheirateten Kinder, und wir wollen auch keine Tierschlachtungen neben unseren Briefkästen! Diese archaische Kultur hat bei uns nichts verloren.“

(Stephan Brandner, Bundestagsabgeordneter)

Kein Naturereignis und kein unabwendbarer Vorgang hätten uns auf diesen Weg geschickt, sondern Absicht, Feigheit und Ignoranz der Altparteien, so Brandner, von der Kanzlerin bis zum einfachen Mitglied. Sie alle würden sich demnächst vor ihren Enkeln verantworten und fragen müssen: „Warum hast Du nichts getan, damals?“

Tiere aus Berliner Streichelzoo geschlachtet

Mitte Februar meldete die „Welt“, dass zwei Rumänen in einem Streichelzoo in Berlin-Neukölln bereits zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen ein Tier geschlachtet. Die Schreie der Tiere wurden von einem Zeugen gehört, der umgehend die Polizei alarmierte. Zwei Männer wurden beim Verlassen des umzäunten Geländes ertappt, einer von ihnen hatte noch sein blutverschmiertes Messer bei sich. In einem in der Nähe gefundenen Rucksack steckte das Bein einer Angora-Ziege. Das dazugehörige Tier fanden die Beamten mit durchschnittener Kehle vor.

Ende Januar musste der Zoo bereits den Verlust eines Schafes verschmerzen. Laut AFP-Angaben war das weibliche Tier, welches unter dem Namen Rosé im Streichelzoo lebte trächtig, als es mit einem weiteren Schaf aus dem Zoo gestohlen und in der Nähe noch getötet und ausgeweidet wurde. Das andere Schaf fanden die Polizisten unverletzt aber völlig apathisch vor.

Der zuständige Bürgermeister von Berlin-Mitte, Stephan von Dassel (Grüne), gab nach der Räumung eines wilden Lagers im Tiergarten Ende 2016 bekannt, dass nicht nur 25 Kubikmeter Müll entsorgt werden mussten, sondern sich auch die „Tötung von dort lebenden Tieren zur Nahrungsbeschaffung“ gehäuft hatte. Es wurden Reste von Schwänen und anderen Vögeln gefunden, die dort von Wohnungslosen gefangen und gebraten wurden. Zudem wurden diverse Wertgegenstände sichergestellt, die von ihren Besitzern im Ordnungsamt im Rathaus abgeholt werden konnten.

Schächten, ein uraltes islamisches Ritual

Für die Schlachtung von Huftieren müssen Vorgaben der Tierischen-Lebensmittel-Hygieneverordnung beachtet werden, das Fleisch und eventuell auch das Schlachttier zuvor untersucht werden.

Laut Tierschutzgesetz dürfen Wirbeltiere nur von Personen mit Fachkenntnissen und Warmblüter nur nach vorheriger Betäubung getötet werden. Eine Ausnahme hierbei ist das Schächten, also das Ausblutenlassen der Tiere nach religiösen Ritualen. Hierfür ist aber eine besondere Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.

Schächten ist in Deutschland vom Grundgesetz her eigentlich verboten. Doch da gibt es Hintertüren.

Im Grundgesetz Art. 20a heißt es über den „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“:

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

(GG, Art. 20a)

Auch nach § 4 TierSchG (Tierschutzgesetz) heißt es: „Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.“

Aber: Ungestörte Religionsfreiheit

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 3 C 30.05) vom 23. November 2006 macht eine Tür für die betäubungslose Schächtung auf und gibt eine Ausnahmegenehmigung für den muslimischen Metzger zur Halal-Schlachtung heraus. Auch für die jüdische koschere Schlachtung gilt die Ausnahmegenehmigung.

Schächtung real: ACHTUNG! – Verstörende Bilder, nicht für schwache Nerven geeignet!

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