Tebartz-van Elst muss für teure Residenz nicht geradestehen

Der frühere Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss wegen der Kostenexplosion am neuen Bischofssitz keinen Schadenersatz leisten. Es werde kein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet, teilte das Bistum mit.
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Muss wegen der Kostenexplosion am neuen Limburger Bischofssitz keinen Schadenerstaz leisten: Der frühere Limburger Bischof Tebartz-van Elst.Foto: Uwe Anspach/Archiv/dpa
Epoch Times9. September 2015

Die Residenz auf dem Domberg im Limburg war mit rund 31 Millionen Euro deutlich teurer geworden als geplant. Seit mehreren Monaten stand die Frage im Raum, ob Tebartz-van Elst wegen des kostspieligen Baus Wiedergutmachung zahlen muss. Noch offen ist, wann ein Nachfolger für den 2014 abberufenen Oberhirten kommt.

Diese Entscheidung habe der Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, Bistumsleiter Manfred Grothe bei einem Treffen in Rom mitgeteilt.

«Die Kongregation für die Bischöfe hält im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat des Vatikans die Prüfung von Schadenersatzleistungen sowie die Eröffnung eines entsprechenden kanonischen Verfahrens für nicht angebracht». (dpa)



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