Tebartz-van Elst muss für teure Residenz nicht geradestehen
Der frühere Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss wegen der Kostenexplosion am neuen Bischofssitz keinen Schadenersatz leisten. Es werde kein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet, teilte das Bistum mit.
Die Residenz auf dem Domberg im Limburg war mit rund 31 Millionen Euro deutlich teurer geworden als geplant. Seit mehreren Monaten stand die Frage im Raum, ob Tebartz-van Elst wegen des kostspieligen Baus Wiedergutmachung zahlen muss. Noch offen ist, wann ein Nachfolger für den 2014 abberufenen Oberhirten kommt.
Diese Entscheidung habe der Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, Bistumsleiter Manfred Grothe bei einem Treffen in Rom mitgeteilt.
«Die Kongregation für die Bischöfe hält im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat des Vatikans die Prüfung von Schadenersatzleistungen sowie die Eröffnung eines entsprechenden kanonischen Verfahrens für nicht angebracht». (dpa)
Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
MEISTGELESEN
Redaktionsempfehlung
Tatvorwurf: Volksverhetzung
Hausdurchsuchung nach Habeck-Beleidigung: Frührentner teilt Bild auf X-Plattform
Familie und Gesellschaft
In der Nähe der Familie leben: Warum es wichtig ist
Trotz gewonnener Verfahren
Staatsrechtler Vosgerau berichtet von Ausgrenzung nach CORRECTIV-Bericht
Starke Abwehrkräfte
Diese drei Lebensmittel schützen vor Erkältungen und Grippe
Gesundes Altern unterstützen
NAD+: Ein Molekül als Schlüssel zur Langlebigkeit
Wer profitiert von der neuen Politik?
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion