Keine Erstattung: Arbeitgeber zahlte bei Corona-Quarantäne Lohn weiter

Ein Arbeitgeber forderte vom Landschaftsverband Rheinland Lohn ein, den er einem in Corona-Quarantäne befindlichen Arbeitnehmer gezahlt hatte. Nach dem nun ergangenen Gerichtsurteil steht ihm keine Entschädigung zu. Nun soll sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der Frage befassen.
Frauen, die die Kinderbetreuung besorgen, und Kinder waren in vielen Familien von den Kontaktsperren am stärksten betroffen.
Dem Arbeitgeber muss der fortgezahlte Lohn bei Corona-Quarantäne nicht erstattet werden.Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Epoch Times30. Oktober 2024

Einem Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts zufolge wird Arbeitgebern der Lohn nicht erstattet, den sie einem Arbeitnehmer in Corona-Quarantäne weitergezahlt haben.

Da die klagende Firma Revision gegen das Urteil einlegte, soll sich nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der Frage befassen, wie das Düsseldorfer Gericht am Mittwoch mitteilte. Allein in Düsseldorf seien seit August noch rund 300 weitere solcher Klagen eingegangen.

In dem konkreten Fall forderte der Arbeitgeber von der zuständigen Behörde, dem Landschaftsverband Rheinland, eine Entschädigung für das weiter gezahlte Arbeitsentgelt. Der Arbeitnehmer hatte sich im November 2022 mit Corona infiziert. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts steht dem Arbeitgeber aber keine Entschädigung zu.

Müsse ein Arbeitnehmer in Quarantäne und könne nicht von zu Hause aus arbeiten, sei er arbeitsunfähig, erklärte das Gericht. Denn es sei ihm nicht möglich, zur Arbeit zu kommen. Ob er Symptome habe, sei dabei unwichtig. (afp)



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