Keine Erstattung: Arbeitgeber zahlte bei Corona-Quarantäne Lohn weiter
Einem Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts zufolge wird Arbeitgebern der Lohn nicht erstattet, den sie einem Arbeitnehmer in Corona-Quarantäne weitergezahlt haben.
Da die klagende Firma Revision gegen das Urteil einlegte, soll sich nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der Frage befassen, wie das Düsseldorfer Gericht am Mittwoch mitteilte. Allein in Düsseldorf seien seit August noch rund 300 weitere solcher Klagen eingegangen.
In dem konkreten Fall forderte der Arbeitgeber von der zuständigen Behörde, dem Landschaftsverband Rheinland, eine Entschädigung für das weiter gezahlte Arbeitsentgelt. Der Arbeitnehmer hatte sich im November 2022 mit Corona infiziert. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts steht dem Arbeitgeber aber keine Entschädigung zu.
Müsse ein Arbeitnehmer in Quarantäne und könne nicht von zu Hause aus arbeiten, sei er arbeitsunfähig, erklärte das Gericht. Denn es sei ihm nicht möglich, zur Arbeit zu kommen. Ob er Symptome habe, sei dabei unwichtig. (afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion