Messerangriff: Keine Berichterstattung zu „Allahu Akbar“-Rufen
Mitglieder der Jungen Union wurden vergangenen Freitag, 6. September, an der Autobahnraststätte Stolper Heide Augenzeugen eines Messerangriffs. Die Raststätte in Brandenburg befindet sich an der nördlichen Grenze zu Berlin.
Vier Tage später melden sie sich zu Wort und zeigen sich verwundert darüber, dass in der Berichterstattung nicht über die „Allahu Akbar“-Rufe („Gott ist groß“) des Täters berichtet wurde.
Am Abend des 7. September war an der Raststätte ein laut „Bild“ polizeibekannter 40-jähriger Deutscher mit syrischem Migrationshintergrund in eine Tankstelle gestürmt.
Dort soll er laut dem Medium versucht haben, möglichst viele Menschen zu verletzen. Einem polnischen Lkw-Fahrer rammte er das Messer mehrfach in den Körper und verletzte ihn lebensgefährlich.
Laut Polizei soll der Lkw-Fahrer in eine Klinik gebracht worden und mittlerweile außer Lebensgefahr sein.
Junge-Union-Mitglieder waren Augenzeugen
Mitglieder der Jungen Union Mecklenburg-Vorpommern berichteten später auf Instagram, dass sie den Angriff miterlebt hätten.
„Gerade als die Tankstelle wieder verlassen wurde, rannte ein Mann mit eindeutigem Migrationshintergrund in die Tankstelle und schrie ‚Allahu Akbar‘.“
Sie sahen, „dass der Mann ein Messer zog und die Personen im Innenraum angriff“. Dann hätten sie sich in Sicherheit gebracht, „um von dort die Polizei zu verständigen“.
Zudem schreiben sie in ihrem Instagram-Beitrag vom 10. September, dass sie bedauern, „dass in der Berichterstattung bisweilen der Bezug des Täters zum Islam durch seinen Ausruf des Glaubensbekenntnisses ‚Allahu Akbar‘ keine Erwähnung fand“.
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Bild: Rufe im ersten internen Bericht erwähnt
Laut „Bild“ standen die „Allahu Akbar“-Rufe im ersten internen Lagebericht der Polizei. In der später veröffentlichten Pressemitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft fehlten dann jedoch sowohl Angaben zum Migrationshintergrund des Täters als auch die „Allahu Akbar“-Rufe.
Auf die Nachfrage der „Bild“ beim Polizeipräsidium heißt es, die Pressemitteilung „folgte inhaltlich den Vorgaben der Staatsanwaltschaft. Mehr Informationen waren demnach durch die Polizei nicht bekannt zu geben“, schreibt das Nachrichtenmedium.
Am 11. September berichtete die Staatsanwaltschaft über den vom mutmaßlichen Täter gerufenen Ausdruck „Allahu Akbar“. Hiervon hätten zwei der vernommenen Zeugen berichtet. Auch die Frage eines islamistischen Hintergrundes der Tat ebenso wie weitere Umstände zur möglichen Tatmotivation seien Gegenstand der weiteren Ermittlungen, heißt es weiter.
Allerdings sehen die Sicherheitsbehörden zum jetzigen Zeitpunkt keine Hinweise auf eine islamistisch motivierte Tat, heißt es in dem Bericht weiter.
Der 40-Jährige soll unter Einfluss von Drogen gestanden haben und es soll keine Verbindungen zum IS bekannt sein. Auch sei nach der Tat kein Bekennerschreiben oder Video aufgetaucht.
Am 22. September finden in Brandenburg die Landtagswahlen statt. In Umfragen liegt die AfD vorn. Dahinter folgt die aktuell mitregierende SPD.
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