Kein Zirkus zu Weihnachten: Berliner Behörden verhindern Veranstaltungen mit Verwaltungstrick

Der traditionelle Berliner Weihnachtszirkus darf nicht mehr vor dem Olympiastadion stattfinden. Das Verwaltungsgericht legte fest, dass der bisherige Platz nur noch als Parkplatz genutzt werden darf.
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Am Berliner Olympiastadion fand alljährlich in der Weihnachtszeit der traditionelle Zirkus statt. Damit ist es nun vorbei.Foto: iStock
Epoch Times20. August 2019

Weil Tierschutzgründe allein nicht ausreichten, hat das Land Berlin einen Zirkus mit einem Trick seines angestammten Platzes verwiesen. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied am Dienstag, dass der traditionelle Weihnachtszirkus nicht mehr vor dem Olympiastadion stattfinden darf. Es wies damit den Eilantrag des Zirkusinhabers zurück. Zur Begründung hieß es, die Fläche sei kürzlich zum Parkplatz erklärt worden. Ausnahmen gebe es nur für bedeutende Veranstaltungen, zu denen der Zirkus aber nicht gehöre.

Der klagende Inhaber veranstaltete seit 25 Jahren den Weihnachtszirkus mit Wildtieren auf einem Parkplatz des Olympiaparks Berlin. Die Fläche gehört dem Land und ist an eine private Gesellschaft verpachtet. Bisher war es möglich, den Parkplatz mit Zustimmung des Landes auch anderweitig zu nutzen.

Die Zustimmung verweigerte das Land im Oktober 2018 erstmalig und berief sich auf das im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag stehende Ziel verstärkten Tierschutzes. Das Verwaltungsgericht entschied damals, dass sich das Land durch langjährige Verwaltungspraxis daran gebunden habe, die Fläche zur Verfügung zu stellen.

Anfang 2019 änderte das Land den Pachtvertrag mit der Gesellschaft. Seitdem darf die Fläche nur noch als Parkplatz genutzt werden. Auf dieser Grundlage lehnte der Innensenat es ab, dem Zirkus den Parkplatz zur Verfügung zu stellen. Gegen diese Entscheidung richtete sich der Eilantrag des Zirkusinhabers.

Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab. Der Inhaber könne sich nicht mehr auf den Gleichbehandlungsgrundsatz bei der bisherigen Vergabepraxis berufen. Das Land habe diese beendet und den Nutzungszweck des Platzes wirksam beschränkt, so dass er seit dem 1. Januar 2019 nur noch als Parkplatz genutzt werden dürfe.

Das sei eine rechtlich nicht zu beanstandende Änderung der Flächenwidmung. Das Land habe bei der Vergabe grundsätzlich Gestaltungsspielraum für Veranstaltungen von nationaler und internationaler Bedeutung, bei denen Ausnahmen gemacht werden könnten. Der traditionelle Weihnachtszirkus gehöre nicht dazu. (afp)



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