„Kein Ungeimpfter mehr im Büro, auf dem Fußballrasen, im Bundestag, im Hörsaal“

Der Druck auf Ungeimpfte wächst. Während die Forderung nach einer Corona-Impfpflicht weiter zunimmt, schlug CDU-Vorsitzkandidat Friedrich Merz einen Lockdown für Ungeimpfte vor.
Epoch Times24. November 2021

CDU-Vorsitzkandidat Friedrich Merz hat einen Lockdown für Ungeimpfte vorgeschlagen. „Wer nicht geimpft oder genesen ist, kann dann nur noch zur Apotheke, in den Supermarkt und zum Arzt“, sagte Merz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Mittwochausgaben).

Ungeimpfte könnten dann auch nicht mehr arbeiten: „Mit konsequenter 2G-Regelung wäre der Zugang zum Betrieb und zur Arbeitsstelle auch nur noch für Geimpfte und Genese möglich – mit allen Konsequenzen“, sagte Merz. Es müsse gelten: „Kein Ungeimpfter mehr im Büro, kein ungeimpfter Fußballspieler mehr auf dem Rasen, kein ungeimpfter Abgeordneter mehr im Bundestag, kein ungeimpfter Student mehr im Hörsaal.“

Skeptisch bewertete Merz dagegen eine Impfpflicht. Es sei unklar, wer diese durchsetzen solle und wie die Sanktionen aussehen würden. „Auch die Einführung würde lange dauern, möglicherweise bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“, warnte der CDU-Politiker.

SPD-Gesundheitsökonom Karl Lauterbach hält dagegen eine Impfpflicht bei Erwachsenen nach eigenen Angaben aber für nötig. „Leider kommen wir um eine Impfpflicht langfristig wohl nicht mehr herum“. Einen Impfzwang für Kinder lehnt er jedoch ab. „Bei Kindern sollte man von der Impfpflicht absehen“, sagte Lauterbach der „Rheinischen Post“.

Stiko: Impfempfehlung für Kinder ab fünf im Dezember

Die Ständige Impfkommission (STIKO) will bis Ende Dezember darüber entscheiden, ob sie eine Corona-Impfung auch für Kinder ab fünf Jahren empfiehlt. Die Kommission arbeite derzeit noch an ihrer Empfehlung für diese Altersgruppe, sagte der Stiko-Vorsitzende Thomas  Mertens den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). Ziel sei es, die Empfehlung bis Ende Dezember möglichst bis zum Start der Auslieferung des Kinder-Impfstoffs an die Länder fertigzustellen.

Noch in dieser Woche wird eine Entscheidung der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zur Zulassung des Corona-Impfstoffs von Biontech/Pfizer für Kinder ab fünf Jahren erwartet. Deutschland soll nach den Worten des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) ab dem 20. Dezember in einer ersten Lieferung rund zwei Millionen Dosen des niedriger dosierten Kinder-Impfstoffs erhalten.

Der CDU-Politiker hält es weiterhin für möglich, die für den 9. Dezember geplante nächste Ministerpräsidentenkonferenz vorzuziehen. „Wir werden früher handeln müssen. Wir sehen ja, dass in Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen die Lage sehr ernst ist.“ Schärfere Maßnahmen für Veranstaltungen, Bars und Clubs müssten geprüft werden.

Auf die Frage, ob er einen Teil-Lockdown ausschließe, sagte Spahn: „Ausschließen sollte man in dieser Lage gar nichts, so bitter das ist.“

Brandenburg führt Ausgangssperren für Ungeimpfte ein

Der Druck auf Ungeimpfte wächst indes weiter. In Brandenburg gilt künftig in sogenannten „Hotspot-Regionen“ eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte. Das steht in der neuen Corona-Verordnung, die das Kabinett in Potsdam am Dienstag beschlossen hat und die bereits am Mittwoch in Kraft treten soll. Die Weihnachtsferien sollen zudem drei Tage früher beginnen, Weihnachtsmärkte müssen landesweit abgesagt werden.

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist Ungeimpften dann nur noch mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts oder insgesamt bis zu fünf Personen zulässig. Die gleichen Kontaktbeschränkungen gelten auch für private Feiern und sonstige Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis.

Geimpfte und Genesene sind von den Kontaktbeschränkungen nicht betroffen und werden bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgezählt. Auch Kinder unter 12 Jahren bleiben unberücksichtigt. Wie in allen anderen Bundesländern wird auch in Brandenburg die 2G-Regel ausgeweitet.

Es gibt viele Ausnahmen

Sie soll zwar landesweit zwingend im Einzelhandel gelten, allerdings ist die Liste der Ausnahmen lang: Außer Lebensmittelgeschäften und Apotheken gehören dazu auch Sanitätshäuser, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Optiker und Hörgeräteakustiker, Reinigungen und Waschsalons, Tierbedarfshandel und Futtermittelmärkte, Baufachmärkte, Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte, Weihnachtsbaumverkaufsstellen, Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel sowie Poststellen, Tabakwarenhandel, Tankstellen sowie Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge, Abhol- und Lieferdienste.

Auch bei 2G in sonstigen öffentlichen Einrichtungen gibt es in Brandenburg viele Ausnahmen: In Banken und Sparkassen, Bibliotheken, Gerichten und Behörden kommen auch Ungeimpfte rein. In Hotels können Ungeimpfte auch weiterhin mit einem negativen Testnachweis einchecken, wenn sie unter anderem zu geschäftlichen oder dienstlichen Zwecken unterwegs sind – oder wenn sie schwer erkrankte Kindern oder Eltern besuchen wollen.

Für Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen sowie Festivals gilt neu die 2G-Plus-Regel. Das bedeutet: Zutritt haben grundsätzlich nur Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorlegen können.

Die 3G-Regel wird verschärft: Die Testpflicht gilt nun unabhängig von der Anzahl der Personen immer, es gibt also keine Ausnahmen mehr von der Testpflicht für Veranstaltungen unter freiem Himmel mit weniger als 1.000 Gästen.

Und es gibt nun Personenobergrenzen: Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter sind unter freiem Himmel nur mit bis zu 250 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Besuchern erlaubt. Schüler, die nachweislich nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen sich mindestens an drei von der jeweiligen Schule bestimmten Tagen pro Woche testen lassen. Dafür reicht wie bisher ein zu Hause durchgeführter Selbsttest aus. Weiterhin müssen alle Schüler im Unterricht eine medizinische Gesichtsmaske tragen. (afp/dts/dl)



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