Kein Amalgam mehr für Kinder und Schwangere in der EU
Zahnärzte sollen bei Kindern und Schwangeren vom 1. Juli an nur noch in absoluten Ausnahmen den quecksilberhaltigen Füllstoff Amalgam einsetzen. Das sieht eine EU-Regelung vor.
Die Folge sei, dass bei gesetzlich Versicherten unter 15 Jahren sowie bei schwangeren und stillenden Frauen regelmäßig ein alternatives Füllmaterial gewählt werden müsse, erklärte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) im Vorfeld. „Der Versicherte muss sich dabei immer auch für eine zuzahlungsfreie Versorgung entscheiden können.“
Statt Amalgam könne im Bereich der Seitenzähne zum Beispiel eine Kunststofffüllung zum Einsatz kommen, wie sie bislang etwa bei Amalgam-Allergikern verwendet wurde, hieß es. Eine bestehende Sonderregelung für Amalgam-Allergiker sei erweitert und eine neue Abrechnungsziffer geschaffen worden. Der Zahnarzt müsse von Fall zu Fall prüfen, welches Material er verwenden kann.
Der Einsatz von Amalgam ist Experten zufolge in Deutschland ohnehin seit Jahren rückläufig – auch weil Patienten zahnfarbene Füllungen bevorzugen. Amalgam-Füllungen sehen hingegen metallisch aus.
In einem Positionspapier der Bundeszahnärztekammer von 2017 hieß es, dass die neuen EU-Regelungen in weiten Teilen der in Deutschland gültigen Rechtslage entsprächen. Es gibt allerdings keine Daten dazu, wie oft Amalgam tatsächlich noch verwendet wird. Nach KZBV-Schätzungen haben Amalgamfüllungen einen Anteil von etwa 30 Prozent am Gesamtbestand aller vorhandenen Füllungen.
Die EU verfolgt das Ziel, die Quecksilber-Nutzung einzudämmen. Zwar werden Amalgam-Füllungen für Patienten für ungefährlich gehalten. Kritiker wecken aber immer wieder Zweifel. Vor allem verweisen sie auf Gesundheitsrisiken bei der Verarbeitung, der Entsorgung und bei der Verbrennung von Verstorbenen in Krematorien. Quecksilber kann über die Atmosphäre in die Nahrungskette kommen und sich letztlich im Körper anreichern. (dpa)
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