Kassenärzte: Die unsinnigen Corona-Bürgertests müssen abgeschafft werden

Ein Helfer verarbeitet eine Probe für einen Corona-Schnelltest im Staatlichen Berufsbildenden Schulzentrum Hildburghausen.
Ein Helfer verarbeitet eine Probe für einen Corona-Schnelltest.Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa
Epoch Times1. Juli 2022

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Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hat eine komplette Einstellung der Corona-Bürgertests gefordert. „Diese unsinnigen Tests müssen abgeschafft werden“, sagte Gassen der „Bild“-Zeitung vom Freitag. „Sie sind viel zu teuer, der bürokratische Aufwand ist riesig und die epidemiologische Aussagekraft ist null.“

Es sei eine „völlig sinnfreie Veranstaltung, anlasslos gesunde Menschen mit fragwürdiger Qualität zu testen“, sagte Gassen weiter. PCR-Tests bei Patienten mit Symptomen dagegen seien wichtig, um Corona-Infektionen eindeutig nachzuweisen.

Kassenärzte boykottieren Abrechnung von Bürgertests

Die Kassenärztlichen Vereinigungen kündigten derweil laut „Bild“ und anderen Medien in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an, dass sie fortan keine Corona-Bürgertests mehr abrechnen wollen.

„Nach sehr sorgfältiger Prüfung der neuen Testverordnung müssen wir Ihnen vor dem Hintergrund der schon jetzt bestehenden, eklatanten Betrugsproblematik mitteilen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen Bürgertestungen zukünftig nicht mehr abrechnen und auszahlen können“, heißt es in dem Brief.

Über die Kassenärztlichen Vereinigungen rechnen alle Testzentren ab, die Bürgertests anbieten. Zur Begründung hieß es, die neue Testverordnung sehe eine Vielzahl von bislang nicht bestehenden, kleinteiligen Anspruchsberechtigungen vor. Die Kassenärztlichen Vereinigungen könnten aber gar nicht kontrollieren, ob diese von den Testzentren auch tatsächlich kontrolliert und eingehalten würden. „Im Ergebnis können die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht verantworten, sehenden Auges Auszahlungen auf Abrechnungen zu leisten, deren Richtigkeit sie nicht ansatzweise prüfen können“, heißt es in dem Brief weiter.

Die bislang für alle Menschen kostenlosen Bürgertests gibt es laut der am Donnerstag in Kraft getretenen neuen Testverordnung fortan nur noch eingeschränkt. Gratis-Tests gibt es etwa nach wie vor für Kinder bis fünf Jahre, Schwangere in den ersten drei Monaten, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher, Haushaltsangehörige von Infizierten, sowie Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Auch für all jene, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, bleibt der Test weiterhin kostenlos. Ansonsten kostet ein Test drei Euro. (afp/dts/dl)



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