Kassel: Rundfunkbeitrag muss bargeldlos bezahlt werden
Der Rundfunkbeitrag muss bargeldlos über ein Konto bezahlt werden. Ein Anspruch auf Barzahlung besteht nicht, wie am Dienstag der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel entschied. (Az: 10 A 2929/16 und 10 A 116/17)
Geklagt hatten zwei Wohnungsinhaber aus dem Raum Frankfurt am Main. Den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag wollten sie nicht über ihr Konto bezahlen.
Sie machten geltend, nach deutschem und auch nach EU-Recht seien Euro-Banknoten „das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Daher müsse es möglich sein, den Rundfunkbeitrag damit zu bezahlen.
Demgegenüber verlangen Regelungen des Hessischen Rundfunks (HR) eine „unbare Zahlungsweise“. Schon das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main wies die Klagen jedoch ab. Dem folgte nun auch der VGH.
Für öffentlich-rechtliche Zahlungen wie den Rundfunkbeitrag könne „auch unbare Zahlungsweise vorgeschrieben werden“, betonten die Kasseler Richter. Die HR-Regelungen seien daher nicht zu beanstanden. Der VGH ließ allerdings die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Der Rundfunkbeitrag hatte 2013 die frühere Rundfunkgebühr ersetzt. Für Privathaushalte wird er je Wohnung erhoben und ist unabhängig von Art und Zahl der Geräte. Er beträgt derzeit 17,50 Euro pro Monat. (afp)
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