Karlsruhe verhandelt über Maskenstreit um Weimarer Familienrichter

Nun liegt der Fall am Bundesgerichtshof: Für zwei Weimarer Schulen erging im April 2021 ein Urteil, dass für Schüler bestimmte Anti-Corona-Maßnahmen aufhob. Seither wird um die damaligen Anordnungen gestritten.
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Protestler mit Plakaten vor dem Landgericht Erfurt am Tag der Urteilsverkündung zum Fall des Weimarer Familienrichters.Foto: Epoch Times
Epoch Times22. August 2024

Keine Masken mehr: Das ordnete ein Familienrichter aus Weimar mitten in der Pandemie für zwei Schulen an – und verstieß damit einem Urteil aus Erfurt zufolge gegen das Gesetz.

Der Fall macht seit Jahren Schlagzeilen, ab nächsten Mittwoch (28. August) befasst sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe damit. Sowohl der Familienrichter selbst als auch die Staatsanwaltschaft wollen das Erfurter Urteil höchstrichterlich überprüfen lassen. (Az. 2 StR 54/24)

Begründung: Kindeswohl

Der am Amtsgericht Weimar tätige Familienrichter verbot im April 2021 den Leitungen und Lehrkräften an zwei Weimarer Schulen im Eilverfahren die meisten Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus.

So sollten die Schüler unter anderem keine Masken mehr tragen, auch sollten keine Coronaschnelltests mehr gemacht werden. Der Richter begründete seine einstweilige Anordnung mit dem Kindeswohl.

Die Entscheidung sorgte bundesweit für Aufsehen und wurde später wieder aufgehoben. Sowohl das Thüringer Oberlandesgericht in Jena als auch der BGH stellten damals klar, dass Familiengerichte in diesen Fällen gar nicht zuständig sind.

Vor dem Erfurter Landgericht wurde ab Mitte Juni 2023 gegen den Familienrichter verhandelt. Dieses stellte fest, dass der Mann schon Anfang 2021 beabsichtigt habe, eine solche Entscheidung gegen die Coronamaßnahmen an Schulen zu treffen.

Er habe im Vorfeld aktiv darauf hingewirkt, dieses Verfahren zugewiesen zu bekommen. Unter anderem durch Gespräche mit Eltern oder die Beschaffung von Gutachten habe er zudem dafür gesorgt, dass er mit dem von ihm gewünschten Ergebnis entscheiden konnte.

Zwei Jahre Haft, auf Bewährung ausgesetzt

Der Familienrichter habe über eine von ihm mitbearbeitete Anregung entschieden, die gerichtliche Neutralität verletzt, sein Richteramt zielgerichtet benutzt und missbraucht, erklärte das Landgericht.

Es verurteilte den Familienrichter im August 2023 wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung es zur Bewährung aussetzte.

Gegen dieses Urteil wandte sich der Weimarer Richter an den BGH. Auch die Staatsanwaltschaft will die Erfurter Entscheidung in Karlsruhe überprüfen lassen, sie beanstandet vor allem die Überlegungen zur Strafzumessung. Nun verhandelt der zweite Strafsenat des BGH. Ein Termin für die Urteilsverkündung in Karlsruhe steht noch nicht fest. (afp/red)



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