Karlsruhe verhandelt im November zu Solidaritätszuschlag

Schon mehrmals musste die Ampel vor Entscheidungen aus Karlsruhe bangen. Nun beschäftigt sich Deutschlands oberstes Gericht mit dem Soli und es könnte erneut Ärger geben.
Termin für mündliche Verhandlung zum Soli steht fest. (Symbolbild)
Termin für mündliche Verhandlung zum Soli steht fest. (Symbolbild)Foto: Uli Deck/dpa
Epoch Times26. September 2024

Das Bundesverfassungsgericht will sich am 12. November in einer mündlichen Verhandlung mit dem Solidaritätszuschlag beschäftigen. Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Der Zweite Senat werde zu einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde gegen den 1995 eingeführten Solidaritätszuschlag verhandeln, der damals die Kosten der Wiedervereinigung finanzieren sollte. Ein Urteil fällt in der Regel erst einige Monate später.

Nach Ansicht der Beschwerdeführer ist die Weitererhebung des Solidaritätszuschlags seit Auslaufen des sogenannten Solidarpakts II im Dezember 2019 verfassungswidrig. Sie kritisieren zudem, dass Bezieher verschiedener Einkommen durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags ungleich behandelt würden. Mit dem Gesetz hatte die damalige große Koalition 2019 beschlossen, dass nur noch Besserverdiener – die oberen zehn Prozent der Einkommen – den Zuschlag zahlen müssen. Die übrigen neunzig Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen ausgenommen bleiben.

Die Entscheidung der Karlsruher Richterinnen und Richter könnte große Auswirkungen für den Bundeshaushalt haben. Denn die Bundesregierung hat für das kommende Jahr Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro fest im Haushalt verplant. Sollte das Verfassungsgericht den Zuschlag kippen, würde das ein Loch in den Etat für 2025 reißen. Doch es könnte noch schlimmer kommen: Die Richter könnten entscheiden, dass der Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen müsste. Das wären dann seit 2020 um die 65 Milliarden Euro. (dpa/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion