Kampf gegen Kinderpornografie: CDU will härtere Strafen für sexuelle Gewalt gegen Kinder

Die CDU will sexuelle Gewalt gegen Kinder härter bestrafen. Laut Statistiken würden Fälle von sexueller Gewalt und Missbrauch von Kindern sowie die Verbreitung von Kinderpornografie weiter zunehmen, heißt es in einem Papier der Partei.
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Es dürfe "nicht sein, dass der einfache Ladendiebstahl mit einem höheren Strafrahmen belegt ist als das sich Verschaffen von kinderpornografischem Material".Foto: ByoungJoo/iStock
Epoch Times14. Dezember 2019

Die CDU will den Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch erleichtern. Der in der Partei für das Thema zuständige „Bundesfachausschuss Innere Sicherheit“ hat deshalb ein Konzept mit dem Titel „Kinderpornographie konsequent bekämpfen“ beschlossen, über das sechsseitige Papier berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Wochenendausgabe).

Vorsitzende des Ausschusses sind Hessens Innenminister Peter Beuth und die CDU-Bundestagsabgeordnete Nina Warken.

„Wie Statistiken belegen, nehmen Fälle von sexueller Gewalt und Missbrauch von Kindern sowie die Verbreitung von Kinderpornographie weiter zu“, heißt es in dem Papier. Staat und Gesellschaft seien „in der Pflicht, einen wirksamen Schutzschild für Kinder aufzuspannen“.

Strafrecht soll verschärft werden

Die CDU wolle deshalb – neben einer „Verbesserung der Präventionsarbeit“ – das Strafrecht verschärfen und die Möglichkeiten der Ermittler erweitern.

Wir wollen die Nichtanzeige eines geplanten sexuellen Missbrauchs unter Strafe stellen‘, damit geplante Taten abgewendet werden können, heißt es etwa in dem Beschluss.

Außerdem sollten „deutsche Internet Service Provider gesetzlich verpflichtet werden, Verdachtsfälle auf Kinder- und Jugendpornographie an eine zentrale Stelle, zum Beispiel beim Bundeskriminalamt, zu melden“. In den USA gebe es eine solche Pflicht bereits.

Diebstahl härter bestraft als Besitz von kinderpornografischem Material

Die Christdemokraten verlangen auch höhere Strafen. Man wolle, „dass Kindesmissbrauch in jedem Fall als Verbrechen – nicht nur als Vergehen – eingestuft wird und damit eine Mindesthaftstrafe von einem Jahr droht“, heißt es in dem Beschluss.

Außerdem fordere man „eine Erhöhung des Strafrahmens für den Besitz beziehungsweise die Besitzverschaffung von kinderpornografischem Material“.

Beim Besitz von Kinderpornografie müsse künftig eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren statt bis zu drei Jahren drohen. Denn es dürfe „nicht sein, dass der einfache Ladendiebstahl mit einem höheren Strafrahmen belegt ist als das sich Verschaffen von kinderpornografischem Material“.

Sexueller Missbrauch an Kindern soll künftig nicht aus Führungszeugnis gestrichen werden

Straftaten wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen sollten künftig nicht mehr aus dem Bundeszentralregister und dem erweiterten Führungszeugnis gestrichen werden.

Außerdem will die CDU Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, „effektiv im Darknet zu ermitteln“. Dazu ist es nach Ansicht der Partei nötig, dass Kinderpornografie-Ermittler, „echt aussehende, computergenerierte Bilder hochladen dürfen, die so gekennzeichnet sind, dass sie in Ermittlungsverfahren eindeutig verifiziert werden können“. (dts/dpa)



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