Kalbitz verzichtet auf Brandenburger Fraktionsvorsitz – Meuthen ist zufrieden

Titelbild
Jörg Meuthen.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times5. August 2020

AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen hat es begrüßt, dass Andreas Kalbitz sein Amt als Fraktionschef der Partei in Brandenburg ruhen lässt. „Ich freue mich, dass die Brandenburger Fraktion entschieden hat, dass Andreas Kalbitz den Fraktionsvorsitz bis auf Weiteres nicht mehr innehat. Dass er einstimmig gebilligt wurde, halte ich für eine gute Nachricht“, sagte Kalbitz dem Magazin Cicero.

Meuthen glaubt allerdings nicht, dass der parteiinterne Streit nun beigelegt ist. „Natürlich haben wir und auch ich persönlich Gegenwind von Leuten bekommen, die mit unseren Entscheidungen nicht einverstanden sind. Dieser Gegenwind wird nicht von jetzt auf gleich zu einem lauen Lüftchen.“

Er sei aber sicher, dass die Partei geschlossen in das Wahljahr 2021 gehe und bis dahin auch wieder aus dem Umfragetief komme: „Entscheidend ist: Wo stehen wir am Wahltag? Und da werden wir nicht bei acht Prozent rauskommen, sondern bei ganz anderen Werten.“

Einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin in der Causa Kalbitz sieht Meuthen gelassen entgegen. Er glaube nicht, dass das Zivilgericht anders urteilen würde als das Bundesschiedsgericht.

Dass er zuvor jahrelang nicht gegen Kalbitz vorgegangen ist, begründete der AfD-Parteichef folgendermaßen: „Viele Sachen habe ich erst in diesem Jahr erfahren. Als ich anfing, mich damit zu beschäftigen, musste ich vieles neu beurteilen. Mir war das Umfeld von Herrn Kalbitz nicht klar, ich hatte mich damit aber auch nicht eingehend beschäftigt.“

Von Storch geht nicht von Rückkehr Kalbitz‘ aus

Die stellvertretende AfD-Chefin Beatrix von Storch geht nicht davon aus, dass der Rechtsaußenpolitiker Andreas Kalbitz an die Fraktionsspitze in Brandenburg zurückkehren wird. „Die Partei hat beschlossen, dass Kalbitz nicht mehr Mitglied der Partei sein soll“, sagte sie am Mittwoch im Rundfunk Berlin-Brandenburg.

Er habe „eine klar rechtsextremistische Vergangenheit, von der er sich nicht distanziert“. Mit der Entscheidung des Bundesschiedsgerichts zum Parteirauswurf könne Kalbitz auch nicht mehr Vorsitzender einer Fraktion sein. Das sei „klar artikuliert“.

Theoretisch hätte Kalbitz das Amt des Fraktionschefs im Potsdamer Landtag weiter ausüben können: In Brandenburg wurde bereits nach dem Beschluss des Bundesvorstands zum Parteiausschluss im Mai die Geschäftsordnung der Landtagsfraktion so geändert, dass eine Parteimitgliedschaft nicht mehr Voraussetzung für die Zugehörigkeit zur Fraktion ist.

Der AfD-Bundesvorstand hatte im Mai mit knapper Mehrheit beschlossen, Kalbitz‘ AfD-Mitgliedschaft zu annullieren, weil er bei seinem Parteieintritt 2013 vorherige Mitgliedschaften bei den Republikanern und in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ verschwiegen haben soll. Das Bundesschiedsgericht der Partei bestätigte den Rauswurf Ende Juli, dagegen geht Kalbitz gerichtlich vor. (dts/afp)



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