Kabinett verlängert erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat die im Zuge der Corona-Pandemie erlassenen Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld für weitere drei Monate verlängert. Kurzarbeit habe sich während der Pandemie als „wirksames Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen“ gezeigt, erklärte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch. Nun solle auch Betrieben für den Fall geholfen werden, dass sich durch den Ukraine-Krieg die Lieferkettenproblematik verschärfen sollte.
Bis zum 30. September gelten nun die erleichterten Zugangsbedingungen. Auch in der aktuell „volatilen Situation“ sollten so Beschäftigungsverhältnisse im dritten Quartal abgesichert werden.
Zuletzt war die Kurzarbeit im Gastgewerbe und im Handel deutlich zurückgegangen, im verarbeitenden Gewerbe hingegen angestiegen. Die neue Verordnung schreibt die bisherigen Erleichterungen beim Zugang zur Kurzarbeit fort, es müssen weiterhin lediglich mindestens zehn Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein anstatt wie regulär ein Drittel. Auch auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld weiterhin verzichtet.
Kritik kam vom Maschinenbauverband VDMA. Die Sonderregeln hätten während des Lockdowns ihre Berechtigung gehabt – diese Zeit sei jedoch „glücklicherweise überwunden“ und die Nachfrage nach Fachkräften sei auf Rekordniveau. „Es gibt deshalb keinen Grund mehr, Kurzarbeit durch Sonderregelungen zu begünstigen.“ Eine „künstlich verlängerte Kurzarbeit“ verhindere, dass den Firmen genügend Fachkräfte zur Verfügung stehen. (afp/mf)
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