Kabinett verbietet Heizen mit Holz – Verband: Bund „richtet ungeheuren Schaden an“
Das Bundeskabinett verabschiedete am 19. April den Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes. Die Bundesregierung setzt damit ihre Verbotspolitik fort. Nach dem Verbot von neuen Öl- und Gasheizungen ab 2024 ist künftig der nächste natürliche Brennstoff an der Reihe.
So sollen Biomasseheizungen in Neubauten, also auf Basis von Holz in Form von Pellets, Hackschnitzeln und Scheitholz verboten werden. Der Zweck ist die Erfüllung des 65-Prozent-Zieles von erneuerbaren Energien im Heizungsbereich. Obwohl die Bioenergie heute bereits rund 84 Prozent der erneuerbaren Wärme bereitstellt und damit die Vorgabe erfüllt, hält das Kabinett an der Entscheidung fest.
Das Bundeswirtschaftsministerium verweist dabei insbesondere auf die begrenzte Verfügbarkeit der Brennstoffe. Sie sollten daher vornehmlich im Bestand genutzt werden.
Der Einbau einer Holzheizung soll künftig nur noch in Kombination mit einer Solaranlage für die Warmwasserbereitung (Solarthermie oder Photovoltaik) erlaubt sein. Außerdem muss der Betreiber die Anlage mit einem Staubfilter ausstatten, berichtete „Agrar heute“.
Verband: „CO₂ entsteht nun durch Verrottung“
Die Kritik auf den Kabinettsbeschluss lässt nicht lange auf sich warten. Josef Ziegler, Präsident des Bayerischen Waldbesitzerverbandes, betrachtet das neue Verbot als einen Schock für die 500.000 Waldbesitzerfamilien in Bayern, wie das Portal „Moderner Landwirt“ berichtet.
In vielen Fällen darf ein Waldbesitzer Energieholz aus seinem eigenen Wald nicht mehr zur Beheizung seines eigenen Hauses verwenden.“
Weiter sagte Ziegler: „In Zukunft entsteht das CO₂ im Wald durch natürliche Verrottung.“ Dieser Gesetzentwurf verlangsame die Anpassung unserer Wälder an ein wärmeres Klima. „Ein ganz schlimmer Vorschlag im Hinblick auf den Klimaschutz“, fasste Ziegler zusammen.
Waldeigentümer: „Bund gefährdet nachhaltige Waldpflege“
Scharfe Kritik am geplanten Einbauverbot von Holzheizungen kommt auch vom Verband der Waldeigentümer. Der Verband sieht im Beschluss der Ampelkoalition zur künftigen Wärmeversorgung einen massiven Angriff auf die Holzenergie und damit die Zukunft der regionalen Energieversorgung im ländlichen Raum.
Verbandschefin Irene Seling sagte noch am selben Tag: „Mit der Diskriminierung der erneuerbaren Holzenergie gefährdet die Bundesregierung die nachhaltige Waldpflege in Deutschland.“
Derzeit stammen laut einer Pressemitteilung der deutschen Säge- und Holzindustrie zwei Drittel der erneuerbaren Wärme hierzulande aus Holz. Für die Waldeigentümer ist die Vermarktung von Restholz, das nicht höherwertiger verwendet werden kann, als Brennholz eine wichtige Einnahmequelle, um den klimaresilienten Waldumbau zu finanzieren.
„Wir rufen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu auf, diesem Gesetz ihre Zustimmung zu verweigern“, sagte Seling. Holzenergie sei nicht nur klimafreundlich, bezahlbar und nachhaltig, sondern biete auch hohes CO₂-Einsparpotenzial. Mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz können andere fossile Energieträger wie Erdöl oder Gas ersetzt werden.
Seling: „Wir ärgern uns maßlos über diese Politik“
Völlig überraschend – auch gegenüber dem bei der Verbändeanhörung vorlegten Entwurf – ist nun eine Staubfilterpflicht vorgeschrieben. „Diese Auflagen sind teuer und machen eine Holzheizung in der Regel unattraktiv“, bemängelte Seling.
Wir ärgern uns maßlos über diese Politik durch die Hintertür, denn so entstehen unausgewogene und schädliche Gesetze, die ungeheuren ökonomischen und ökologischen Schaden anrichten.“
Ist das GEG ein ideologisches Wärmepumpengesetz?
Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger benennt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mittlerweile offen als „Wärmepumpengesetz“. Darüber berichtete das „Bayerische landwirtschaftliche Wochenblatt“.
Seiner Ansicht nach ist es nicht durchdacht und basiert auf Fehleinschätzungen und Milchmädchenrechnungen: „Es setzt ideologisch einseitig auf Wärmepumpe, ignoriert die Chancen von Wasserstoff und diskriminiert Brennholz“, so Aiwangers Einschätzung. Viele würden sich den teuren Heizungstausch trotz der versprochenen Förderungen nicht leisten können.
Völlig verrückt sei der Beschluss, dass wohl nicht mal ein Waldbesitzer sein neues Wohnhaus mit einer Hackschnitzelheizung warmhalten darf. „Das heißt also, lieber Kohlestrom einsetzen und das Holz verfaulen lassen. Das ist auch ein klimapolitischer Irrsinn“, so Aiwanger.
Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht endgültig beschlossen. Nach dem Bundeskabinett müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Dazu soll es noch vor der Sommerpause kommen, damit das neue GEG Anfang 2024 in Kraft treten kann. Weitere Änderungen an den Gesetzesplänen sind also noch möglich.
(Mit Material von AFP)
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