Kabinett verabschiedet Gesetz für bessere Kita-Qualität
Der Bund stellt den Ländern in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung, um die Qualität der Betreuung in Kindertagesstätten zu verbessern.
Das Bundeskabinett beschloss am Dienstag dazu eine Weiterentwicklung des sogenannten Kita-Qualitätsgesetzes, wie das Bundesfamilienministerium am Morgen mitteilte. Zuvor hatten „Stuttgarter Nachrichten“ und „Stuttgarter Zeitung“ darüber berichtet. Das Gesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Der Bundestag muss zuvor noch zustimmen.
Vier Milliarden Euro für die Kitas
Familienministerin Lisa Paus betonte, trotz knapper Kassen sei es gelungen, auch für die kommenden beiden Jahre wieder rund vier Milliarden Euro für die Kitas bereitzustellen. „Das ist ein starkes Signal für bessere Kita-Qualität in Deutschland“, hob die Grünen-Politikerin hervor.
In dem Gesetz werden sieben Handlungsfelder für eine bessere Qualität definiert. Dazu gehören die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften, ein bedarfsgerechtes Angebot, ein guter Betreuungsschlüssel und die Förderung der sprachlichen Bildung.
Drei Handlungsfelder entfallen. So kann das Geld nicht mehr für eine Verbesserung der räumlichen Gestaltung genutzt werden. Das Gesetz legt, anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, (noch) keine bundeseinheitlichen Standards für die Kindertagesbetreuung fest.
Das Ministerium betonte gleichwohl, die Angleichung der Kita-Qualität in Deutschland werde sich weiter beschleunigen. Das Gesetz sei „ein Zwischenschritt für die Entwicklung nationaler Bildungsstandards in Abstimmung mit den Ländern, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen“.
Weiterentwicklung zu bundesweiten Standards
Das KiTa-Qualitätsgesetz in Deutschland, das am 1. Januar 2023 in Kraft trat, zielt darauf ab, die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung bundesweit zu verbessern und die Teilhabe zu erhöhen. Der Bund unterstützte die Länder in den Jahren 2023 und 2024 mit insgesamt rund vier Milliarden Euro, um Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung zu finanzieren.
Das Gesetz baut auf dem vorherigen „Gute-KiTa-Gesetz“ auf und fokussiert sich auf vorrangige Handlungsfelder, die für die Qualitätsentwicklung besonders wichtig sind. Dazu gehören die Gewinnung von Fachkräften, die Verbesserung der Betreuungsrelation, die Sprachförderung und die Qualifikation von Kindertagespflegepersonen.
Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass Bundesmittel nicht mehr für die Entlastung der Eltern bei den Gebühren verwendet werden dürfen, sondern ausschließlich in die Qualitätsentwicklung fließen sollen.
Langfristig ist geplant, das KiTa-Qualitätsgesetz zu einem Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards weiterzuentwickeln, um gleichwertige Lebensverhältnisse für Kinder in ganz Deutschland zu schaffen. (dpa/red)
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