Kabinett stimmt für höhere Strafen bei Geldautomatensprengungen
Geldautomatensprengungen sollen in Deutschland künftig härter bestraft werden. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch für eine entsprechende Änderung des Sprengstoffgesetzes, die Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren bis maximal 15 Jahren vorsieht, wie das Bundesinnen- und Justizministerium mitteilten.
Der maximale Strafrahmen soll nur gelten, wenn durch die Tat „eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht“ wird. Ebenfalls beschlossen wurde ein Gesetz zur leichteren Strafverfolgung bei Wohnungseinbruchsdiebstählen.
Bisher Strafe von einem Jahr
Für das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion liegt das Mindeststrafmaß nach Paragraf 308 des Strafgesetzbuches bisher bei einem Jahr. Damit werde das „spezifische Unrecht zur Begehung von Diebstahlstaten mittels Sprengstoffexplosionen nicht hinreichend“ abgebildet, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte, Gruppierungen der organisierten Kriminalität seien „leider zunehmend bereit, mit teils drastischer Gewalt vorzugehen“. „Wer mit Sprengstoffen Geldautomaten in die Luft jagt oder andere hochgefährliche Taten verübt, riskiert das Leben von völlig unbeteiligten Menschen“, sagte Faeser. „Wir haben es hier mit skrupellosen Tätergruppierungen zu tun.“
Justizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte: „Wer Geldautomaten in die Luft sprengt, muss hart bestraft werden. Denn solche Taten bringen Menschenleben in Gefahr und verbreiten Angst und Schrecken.“
Kampf gegen organisierte Kriminalität
Mit der Gesetzesverschärfung soll der Kampf gegen die organisierte Kriminalität in diesem Bereich gestärkt werden. In den vergangenen Jahren wurden immer mehr Geldautomatensprengungen begangen, die Zahl stieg laut Bundesregierung etwa von 2021 auf 2022 um 26,5 Prozent an.
2022 lagen demnach die Gesamtschäden in der Finanz- und Versicherungswirtschaft durch die Taten „im deutlich dreistelligen Millionenbereich“ – trotz verschärfter Sicherungsmaßnahmen.
Das Gesetz sieht außerdem mehr Befugnisse für die Ermittlungsbehörden vor. Bei gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz soll künftig die Telekommunikationsüberwachung angeordnet werden können.
Auch soll mit dem neuen Gesetz für bestimmte Straftaten bereits der Versuch geahndet werden können. Zudem sollen Strafvorschriften für das Lagern explosionsgefährlicher Stoffe auf den gewerblichen Bereich ausgeweitet werden.
Banken sollen Präventionsmaßnahmen treffen
Trotz der Strafverschärfungen sieht Innenministerin Faeser aber die Banken „in der Pflicht, weiterhin effektive Präventionsmaßnahmen gegen Geldautomatensprengungen zu treffen.“ Dazu gehörten „eine weiter verstärkte Videoüberwachung, Einfärbesysteme an Banknoten und die Reduktion von Bargeldbeständen an den Standorten.“
Der Deutsche Richterbund sieht in der Strafverschärfung „Symbolpolitik, solange chronisch unterbesetzte Strafverfolgungsbehörden mit ihren wachsenden Aufgaben immer weniger Schritt halten können“.
Richterbund beklagt Personalmangel
Die Zahl der Verfahren bei den Staatsanwaltschaften sei so hoch wie noch nie, beklagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. „Neben wirksamen Ermittlungsbefugnissen braucht es dringend mehr Personal, um die Lücke 2.000 fehlender Ermittler zu schließen.“
Das Kabinett beschloss am Mittwoch ein weiteres Gesetz zur Kriminalitätsbekämpfung. Die Möglichkeit zur Telekommunikationsüberwachung bei einem Wohnungseinbruchdiebstahl wird um weitere fünf Jahre befristet. Diese war 2019 eingeführt worden – allerdings bis Mitte Dezember dieses Jahres befristet, weil es sich um einen der grundrechtssensiblen Eingriff handelt.
Ursprünglich war eine Bewertung der Maßnahme für die Jahre 2020 bis 2022 vorgesehen – wegen der Corona-Pandemie und einer Zunahme von Homeoffice sank die Zahl der Einbrüche aber. Daher wurde die Evaluierung als nicht aussagekräftig angesehen. Durch die erneute befristete Verlängerung soll nun mehr Zeit für die Bewertung geschaffen werden. (afp)
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