Kabinett bringt Einbau-Verbot für Ölheizungen auf den Weg
Das Bundeskabinett will am heutigen Mittwoch das Einbau-Verbot für neue Ölheizungen ab dem Jahr 2026 auf den Weg bringen.
Es ist Teil der Klimaschutz-Beschlüsse vom September und wird mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz geregelt, das die Minister beschließen wollen. Dann muss sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen.
Gas- oder Ölheizkessel, die 1991 oder später eingebaut worden sind, dürfen demnach ab dem Einbau nur 30 Jahre lang betrieben werden – das ist derzeit bereits an anderer Stelle gesetzlich geregelt. Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden.
Neue Ölheizungen sind ab 2026 verboten – es gibt aber Ausnahmen, wenn etwa ein Haus weder mit Gas noch mit Fernwärme versorgt werden kann und die Heizung auch nicht aus erneuerbaren Energien betrieben werden kann.
Wer seine alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen lässt, soll eine „attraktive Austauschprämie“ bekommen, wie es in einem Entwurf heißt.
Die Spitzen von Union und SPD hatten beschlossen, dass die Prämie bei 40 Prozent der Kosten liegen soll. Zudem kann der Austausch steuerlich abgesetzt werden.
Das Gebäudeenergiegesetz führt mehrere bestehende Regelungen zusammen. Das soll die Vorgaben vereinfachen und Bürokratie abbauen. (dpa)
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