Kabinett beschließt mehrere Gesetzentwürfe von Lauterbach

Mehrere Gesetzentwürfe von Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) wurden beschlossen. Darunter die Erlaubnis zu Überkreuzspenden von Nieren, eine Notfallreform, ein neues Bundesinstitut für Prävention sowie den Ausbau der Gematik.
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Karl Lauterbach (Archiv)Foto: via dts Nachrichtenagentur
Epoch Times17. Juli 2024

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere Gesetzentwürfe von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beschlossen. Neben der Ermöglichung von Überkreuzspenden bei Nieren umfassen die Vorhaben auch eine Notfallreform sowie die Schaffung eines Bundesinstituts für Prävention und den Ausbau der Gematik zu einer Digitalagentur, wie das Ministerium mitteilte.

Überkreuzspenden von Nieren

Dem Vorhaben zufolge sollen Nierenspenden künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren überkreuz möglich sein. Damit wird ermöglicht, dass die Niere eines Spenders nicht nur an den Partner gehen kann, sondern an einen Empfänger eines zweiten Paares, das seinerseits eine Niere spendet (Überkreuzlebendspende).

Bislang dürfen Paare, bei denen ein Partner dem anderen eine Niere spenden will, dies aber aus Gründen der Inkompatibilität nicht möglich ist, nur dann mit einem anderen Paar in ähnlicher Situation „überkreuz“ spenden, wenn ein Näheverhältnis zwischen den Paaren existiert. Dieses „Näheverhältnis“ soll künftig wegfallen.

Damit würde der Kreis der Empfänger und Spender deutlich erweitert. Organisiert werden soll die Spende laut Gesetzentwurf von den Transplantationszentren. Geplant ist zudem der Aufbau eines „nationalen Programms für die Vermittlung und Durchführung der Überkreuzlebendnierenspenden“.

Ebenfalls ermöglichen will die Ampelkoalition die sogenannte nicht gerichtete anonyme Nierenspende. So könnten Menschen hierzulande künftig aus selbstlosen Motiven eine Niere spenden, ohne dass sie wissen, an wen sie geht. In Ländern wie den USA existiert diese Möglichkeit schon lange.

Notfallreform

Ein Kernstück sind „Akutleitstellen“, in denen Ärzte telefonisch oder per Video beraten und Hilfesuchende entsprechend weiter vermitteln. Dazu sollen künftig die bundesweite Notrufnummer 112 und der telefonische kassenärztliche Bereitschaftsdienst 116 117 vernetzt werden.

Reduziert werden soll mit damit die Zahl der verzichtbaren Notfalleinsätze. „Wer ambulant behandelt werden kann und wem vielleicht sogar telefonische oder videogestützte Beratung genügt, der muss nicht ins Krankenhaus“, erklärte dazu Lauterbach.

Ein zweiter Kernpunkt der Reform ist die Schaffung von „integrierten Notfallzentren“. Diese sollen künftig die zentralen Anlaufstellen im Notfall sein – und das rund um die Uhr. Ihren Sitz hätten sie den Plänen Lauterbachs zufolge in einem Krankenhaus, dessen Notaufnahme würde dafür mit einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle kombiniert werden.

Wesentliches Element eines Integrierten Notfallzentrums wäre laut Gesetzentwurf die Ersteinschätzungsstelle: Diese soll Hilfesuchende an die passende Einrichtung, also zum Beispiel die Notdienstpraxis, verweisen. Ebenfalls eingebunden werden sollen niedergelassene Praxen.

Neues Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin

Zudem werden mit einem Gesetzentwurf die Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) geschaffen.

Das neue Institut soll Daten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung hierzulande erheben, Maßnahmen zur Prävention entwickeln und Bürger „gut verständlich“ informieren. Die Behörde übernimmt damit Aufgaben, für die bislang das Robert-Koch-Institut (RKI) verantwortlich war. Dieses soll sich in Zukunft ganz auf die Abwehr von Infektionskrankheiten konzentrieren.

Das RKI und das BIPAM sollen sich Lauterbach zufolge „ergänzen“. Das Ziel: „ein starkes Institut für Infektionskrankheiten und ein starkes Institut für Nicht-Infektionskrankheiten“, wie der SPD-Politiker bereits bei Bekanntgabe der Pläne im Oktober verkündet hatte.

Im neuen Institut wird zudem die bisherige Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aufgehen. Darauf hatten sich die Parteien der Ampelkoalition bereits in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt. Seine Arbeit soll das BIPAM – mit Hauptsitz in Köln und Außenstelle in Berlin – im Januar 2025 aufnehmen.

Telematikanwendung der Gesundheitskarte

Außerdem soll die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) zur Digitalagentur ausgebaut werden und damit künftig mehr Verantwortung für die Gesamtprozesse bei der Entwicklung der Digitalprodukte erhalten.

Sie begleitet dann den Prozess von der Erstellung der Spezifikation, über die Ausschreibung von Entwicklung bzw. Betrieb der Komponenten, Dienste und Anwendungen bis hin zur Verpflichtung der Anbieter und Hersteller, Maßnahmen zur Störungsbeseitigung zu ergreifen. (dts/afp/red)



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