Kabinett: Gesetzespaket zum beschleunigten Windkraftausbau
Die Bundesregierung will den Ausbau der Windenergie deutlich beschleunigen. Dazu beschloss das Kabinett am Mittwoch entsprechende Gesetze. Auch Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes sind in diesem Zusammenhang geplant.
Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land soll die Bundesländer nach Angaben des Wirtschaftsministeriums bis Ende des Jahres 2032 verpflichten, einen Anteil von 1,8 bis 2,2 Prozent ihrer Landesfläche für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung zu stellen. Die Stadtstaaten müssen 0,5 Prozent ihrer Landesflächen ausweisen.
Die Verteilung berücksichtige „unterschiedliche Voraussetzungen“ der Bundesländer, hieß es. Das Gesetz sieht ein Zwischenziel von 1,4 Prozent für Ende 2026 vor. Änderungen im Baugesetzbuch sollen ebenfalls für eine Beschleunigung sorgen.
Auch pauschale gesetzliche Mindestabstandsregelungen der Länder sind davon betroffen. Die Bundesländer müssen demnach sicherstellen, dass sie trotz der Abstandsregelungen die Flächenziele erreichen. Tun sie dies nicht, werden die landesgesetzlichen Abstandsregeln nicht angewandt. Im Bundesnaturschutzgesetz soll zudem rechtlich sichergestellt werden, dass auch Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können.
Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen, sollen für die artenschutzrechtliche Prüfung „bundeseinheitliche Standards“ gesetzt werden. (dts/mf)
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