Justizministerium hatte Bedenken gegenüber Vorgehen des Gesundheitsministeriums

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Positiver Corona-Selbsttest. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times11. Februar 2022

Das Bundesjustizministerium (BMJ) hatte bereits vor der umstrittenen Verkürzung des Genesenenstatus Bedenken gegenüber dem Vorgehen des Gesundheitsministeriums (BMG) angemeldet. „Das BMJ hat im Zuge der Rechtsprüfung der Änderungsverordnung darauf hingewiesen, dass die vom BMG vorgeschlagenen Regelungen nicht frei von rechtlichen Zweifeln sind“, heißt es dazu aus dem Justizministerium, berichtet der „Spiegel“. Vorher war die Dauer des Genesenenstatus in der Verordnung selbst festgeschrieben gewesen.

Erst mit der im Januar neu verabschiedeten Coronaverordnung wurde dem Robert-Koch-Institut (RKI) die Kompetenz übertragen, festzulegen, wer als geimpft und genesen gilt. Diese Neuregelung geschah offenbar gegen den ausdrücklichen Rat des Justizministeriums.

Dort fordert man nun, Genesenen- und Impfstatus künftig wieder in der Verordnung selbst statt über das RKI zu regeln: „Das BMJ drängt daher darauf, dass für die Zukunft vollständig im Gesetz oder zumindest in einer Verordnung auf Basis einer eng formulierten Verordnungsermächtigung geregelt wird, unter welchen Voraussetzungen eine Person im Rechtssinne geimpft, genesenen oder getestet ist.“ In die konkrete Entscheidung des RKI, die Vorgaben für das Vorliegen eines Genesenennachweises zu ändern, sei man nicht eingebunden gewesen, heißt es aus dem Ministerium weiter. (dts/red)



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