Justizministerium genehmigt E-Patientenakte ohne angemahnte Verbesserungen
Nachdem über mehrere Monate Bedenken aus dem Umfeld des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz an den Plänen zur elektronischen Patientenakte zu hören waren, hat sich das Haus nun mit den Regelungen abgefunden. Das geht aus einem Entwurf für ein Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) hervor, der am Mittwoch durch das Bundeskabinett beschlossen werden soll und über den das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) berichte. Im Brief zur Überstellung des Entwurfs von Bundesministerium für Gesundheit an das Bundeskanzleramt heißt es, das Bundesjustizministerium habe dem Entwurf zugestimmt.
Dabei hat das Justizministerium nach Informationen des „Handelsblatts“ lange bemängelt, dass das Berechtigungskonzept der elektronischen Patientenakte im ersten Jahr nur grob granular sein soll, Patienten nur alle oder keine ihrer Daten ihrem Arzt gegenüber freigeben können. Erst ab 2022 ist die Freigabe einzelner Dokumente möglich. Wegen der Bedenken hatte das Gesundheitsministerium die Regelungen vor circa einem Jahr in ein eigenes Gesetz ausgekoppelt. Der vom Justizministerium akzeptierte Kabinettsentwurf weist nun trotzdem keine Veränderung dieses Plans auf.
Erfassungspflicht für bestimmte Verordnungen
Neu im Kabinettsentwurf hingegen ist die Regelung, dass das elektronische Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel ab 2022 verpflichtend sein soll. Außerdem sollen sich auch Gesundheitseinrichtungen der Bundeswehr an die Telematikinfrastruktur, der zentralen Datenautobahn im Gesundheitswesen, anschließen können. Pflegekräfte sollen zudem Zugriff auf die elektronische Patientenakten erhalten. Erstmals beziffert werden auch die Mehrkosten für die Sozialversicherung durch Nutzung und Verwaltung der elektronischen Patientenakte: Würde die Akte durch 20 Prozent der Bevölkerung genutzt, entstünden jährliche Mehrkosten von 90 Millionen Euro. (dts)
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