Justizministerin will Whistleblower umfassend schützen
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) plant Regelungen für die Aufdeckung von nationalen und europäischen Rechtsverstößen. „Ich will Rechtssicherheit für diejenigen schaffen, die verantwortlich handeln und Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Unternehmen und Behörden aufdecken“, sagte Lambrecht dem „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe). „Wer diesen Mut zeigt, darf nicht der Ungewissheit ausgesetzt sein, mit einer Abmahnung oder Kündigung rechnen zu müssen.“
Hierfür hat Lambrecht den Entwurf eines „Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ vorgelegt, über den das „Handelsblatt“ berichtet. Damit soll zum einen die EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz in nationales Recht umgesetzt werden, was ohnehin bis zum 17. Dezember 2021 erfolgen muss. Zum anderen soll aber auch ein nationaler Hinweisgeberschutz geschaffen werden. Der Union geht das allerdings zu weit. Lambrecht erhöht nun den Druck.
„Würde ich die Richtlinie lediglich bezogen auf Verstöße gegen EU-Recht umsetzen, wie vom Koalitionspartner gefordert, dann wäre geschützt, wer ein Datenleck meldet, aber nicht geschützt, wer Schmiergeldzahlungen aufdeckt“, so die Justizministerin. Das sei deutsches Recht und würde von einer Minimal-Umsetzung nicht erfasst. „Wir brauchen ein wirksames Gesetz“, forderte Lambrecht.
„Der Verlust des Arbeitsplatzes, des Einkommens und damit der Lebensgrundlage ist sicherlich der weitreichendste Einschnitt“, sagte die Ministerin. Solche benachteiligenden Maßnahmen will sie mit einem „Repressalienverbot“ künftig ausschließen. (dts)
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