Justizministerin will schnell ein Gesetz zur Gutschein-Lösung – EU muss noch zustimmen

Die "Gutschein-Lösung" wird von deren Befürwortern als notwendiges Übel zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit von Luftfahrt und Touristik beworben. Kritiker sehen darin eine nicht ausreichend abgesicherte Pflicht zur zinslosen Kreditvergabe durch die Verbraucher. Zur Einlösung muss die Touristik ja auch wieder möglich sein.
Titelbild
Wilde Ziegen und Schafe bevölkern die Straßen von Touristikzentren, weil dort wegen der Corona-Krise kaum noch Menschen sind. Ob und wann Tourismus wieder möglich ist, steht in den Sternen.Foto: Christopher Furlong/Getty Images)
Epoch Times12. April 2020

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat einen raschen Gesetzentwurf zur Gutschein-Lösung bei Pauschalreisen für den Fall angekündigt, dass die EU-Kommission die deutschen Pläne für den Tourismussektor billigt. Die Bundesregierung habe Brüssel angesichts der Corona-Krise „gebeten, die Erstattungsansprüche für eine beschränkte Zeit als Gutschein ausgeben zu können – mit Ausnahme von Härtefällen“, sagte Lambrecht den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Sonntag.

„Werden die Gutscheine bis Ende nächsten Jahres nicht eingelöst, soll der Wert erstattet werden“, erläuterte Lambrecht. Wenn die EU-Kommission den Vorschlag aufgreife, würden die neuen Regelungen für Flugtickets „unmittelbar gelten“, fügte die Justizministerin hinzu. Für Pauschalreisen müssten die Änderungen noch in nationales Recht umgesetzt werden. „Dann würden wir zügig ein Gesetz vorbereiten und damit ins Parlament gehen.“

Lambrecht spricht von „Totalverlust“ bei sofortigen kompletten Rückerstattungen

Die SPD-Politikerin betonte, niemandem sei gedient, „wenn alle betroffenen Reisenden ihre Anzahlung zurückfordern“ und Fluggesellschaften deswegen Pleite gingen. „Dann ist dort nichts mehr zu holen, und alle schauen in die Röhre. Mit der Gutscheinlösung wollen wir die Reisenden vor dem Totalverlust ihrer Zahlungen schützen“, hob Lambrecht hervor.

Es gehe im Übrigen darum, „in einer Ausnahmesituation einen vernünftigen Ausgleich zu finden zwischen dem Interesse der Kunden auf Erstattung und den existenziellen Nöten einer ganzen Branche“. Diese Lösung diene Bürgern auch langfristig, weil im Tourismus „ansonsten Strukturen zerschlagen werden, die man hinterher nur schwer wiederaufbauen kann“. Angesichts der Dimension dieser Krise halte sie die geplante Regelung für vertretbar.

Von der Leyen favorisiert Wahlmöglichkeit der Kunden

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte sich skeptisch zu dem Kabinettsbeschluss geäußert, wonach Kunden für Reisen, die sie wegen der Corona-Krise nicht antreten können, zunächst nur einen Gutschein erhalten sollen. „Europaweit haben die Menschen rein rechtlich die Wahl, ob sie das Geld oder einen Gutschein wollen“, sagte von der Leyen der „Bild am Sonntag“.

Allerdings rief sie finanziell nicht notleidende Kunden dazu auf, von diesem Recht Abstand zu nehmen. „In dieser Krise ist die Solidarität aller gefragt.“ Wem es finanziell möglich sei, „der sollte nicht auf Geld bestehen, sondern mit Gutscheinen helfen, dass Reiseunternehmen diese schwierigen Wochen überbrücken können“.

Verbraucherschützer hatten die geplante Gutschein-Regelung als zinslosen Zwangskredit kritisiert. (afp)



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