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Eine ungelöste Rechenaufgabe bleibt

Justizminister Buschmann hält Kürzung des Bürgergeldes rechtlich für möglich

Trotz juristischer Bedenken des Bundesarbeitsministeriums sieht Bundesjustizminister Buschmann Möglichkeiten zur Anpassung des Bürgergeldes.

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Die Ausgaben für das Bürgergeld sind von 36,6 auf 42,6 Milliarden Euro gestiegen. (Illustration)

Foto: Jens Kalaene/dpa

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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hält eine Kürzung des Bürgergeldes rechtlich für möglich. Das Bundesarbeitsministerium habe mit seinem Einwand, dass die geltende Rechtslage Absenkungen verbiete, zwar recht, sagte Buschmann der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Samstag. „Verfassungsrechtlich zulässig wäre es aber, das entsprechende Gesetz zu ändern“, fügte der FDP-Politiker hinzu.
Der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Dürr, hatte zuvor eine Kürzung des Bürgergeldes um 14 bis 20 Euro gefordert. Das Bundesarbeitsministerium wies die Forderung aus juristischen Gründen zurück: Die Politik habe keinen Kürzungsspielraum, weil es für Bürgergeld-Empfänger eine „gesetzliche Besitzschutzregelung“ gebe. Kritiker des FDP-Vorstoßes argumentieren außerdem mit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes.

Eine ungelöste Rechenaufgabe

Buschmann sagte dazu: „Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt: Der Regelsatz muss hoch genug sein, damit ein menschenwürdiges Existenzminimum für jeden Menschen in Deutschland gewährleistet ist.“ Daran gebe es „nichts zu rütteln.“ Allerdings stelle sich die Frage, nach welcher Methode der entsprechende Geldbetrag ermittelt werde.
Experten hätten berechnet, dass der derzeitige Bürgergeldsatz im Vergleich zur Inflationsentwicklung zu hoch sei. „Das empfinden viele als ungerecht in einer Zeit, in der das öffentliche Geld knapp ist und sich auch viele Menschen finanziell einschränken müssen, die regulär arbeiten gehen“, sagte Buschmann.

FDP will Gesetzesänderung für Kürzung von Bürgergeld

Die FDP will mit den Kürzungen Geld im Haushalt einsparen. „Mit dem Bürgergeld garantiert der Sozialstaat das Existenzminimum“, sagte auch FDP-Sozialexperte Pascal Kober vergangenen Mittwoch der „Bild“-Zeitung. „Wenn die Lebenshaltungskosten sinken, fällt das Existenzminimum geringer aus“, fuhr er fort. Daher solle über die sogenannte Bestandsschutzklausel diskutiert werden. Diese stellt sicher, dass das Bürgergeld nicht sinkt.
Die Regelsätze beim Bürgergeld waren Anfang 2024 deutlich um gut zwölf Prozent angehoben worden. Ursache war die hohe Inflation im vergangenen Jahr. Inzwischen ist die Preissteigerung allerdings wieder zurückgegangen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Lebenserhaltungskosten deswegen gesunken sind, vielmehr wirken die Preissteigerungen des Vorjahres fort.
Laut Arbeitsministerium ist deswegen zu erwarten, dass es im kommenden Jahr beim Bürgergeld eine Nullrunde geben werde. Grundlage für die Berechnung sind jeweils Daten des Statistischen Bundesamts. Die Besitzstandsklausel im Gesetz schreibt fest, dass die Zahlungen nicht gesenkt werden dürfen, sondern mindestens auf dem aktuellen Niveau fortgeschrieben werden müssen. (afp/red)

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