Justiz: Darf der Bundesnachrichtendienst Ausländer im Ausland überwachen?
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am 14. und 15. Januar über die sogenannte strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeüberwachung des Bundesnachrichtendiensts (BND) verhandeln.
Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Geklagt hatten mehrere Journalisten aus verschiedenen Ländern sowie die Organisation Reporter ohne Grenzen. (Az: 1 BvR 2835/17)
Seit 2017 darf der BND in bestimmten Fällen die Telekommunikation nicht nur im Inland oder zwischen Inland und Ausland überwachen, sondern auch von Ausländern im Ausland.
Koordiniert von der Gesellschaft für Freiheitsrechte in Berlin klagen dagegen Reporter ohne Grenzen mit Hauptsitz in Paris, mehrere Journalisten aus Aserbaidschan, den Niederlanden, Großbritannien, Mexiko und Nordmazedonien sowie ein deutscher Rechtsanwalt, der für ein Menschenrechtsbüro in Guatemala tätig ist.
Sie rügen, das deutsche Gesetz ermögliche eine nahezu anlasslose Überwachung ihrer Telekommunikation. Ein solch umfassender Eingriff in das Fernmeldegeheimnis sei nicht gerechtfertigt und führe innerhalb der EU zu einer unzulässigen Bevorzugung der Bürger Deutschlands.
Zudem kritisieren die Journalisten die Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten. Dies könne sie selbst und insbesondere auch ihre Informanten gefährden. (afp)
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