Jurist warnt vor Gesetz zur Beschlagnahmung von Gewerbeimmobilien
Das Gesetz unterscheide nicht zwischen Asyl-Berechtigten und bloßen Asyl-Bewerbern, sagte der Professor für öffentliches Recht an der Bucerius Law School in der Fernsehsendung "NDR aktuell". Nur bei Asyl-Berechtigten spiele das Grundrecht auf Asyl eine relevante Rolle in der Abwägung einer Sicherstellung.
Personen aus sicheren Herkunftsländern würden demnach als bloße Bewerber nicht unter diese Regelung fallen.
"Es wird mit Sicherheit Klagen von Betroffenen geben, die ihre Gewerbeimmobilie nicht einfach der Unterbringung von Migranten überlassen wollen", sagte der Jurist im NDR.
Weiter spricht das Gesetz der Hamburger Bürgerschaft von einer "bevorstehenden Gefahr" als Grundlage, um den Weg zu einer Beschlagnahmung von Wohnraum für Flüchtlinge frei zu machen. "Es kann nicht ausreichen, dass der Winter bevorsteht", gibt Kämmerer mit Blick darauf zu Bedenken.
Die Hamburger Bürgerschaft hatte am Donnerstag das Gesetz zur Beschlagnahmung von leerstehenden Gewerbeimmobilien zur Unterbringung von Flüchtlingen beschlossen. Es ist innerhalb der Bürgerschaft umstritten. In zweiter Lesung setzten sich die Stimmen von SPD, Grünen und Linken gegen die Stimmen von CDU, FDP und AfD durch. (dts/ks)
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