Jurist hält Bürgerwehren für zulässig

Der Rechtswissenschaftler Volker Rieble hält Bürgerwehren für zulässig. "Was dem einzelnen erlaubt ist, darf er grundsätzlich in der Gruppe tun", schreibt er. Das Sicherheitsbedürfnis der "einfachen" Leute sei ernst zu nehmen.
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Eine Bürgerwehr in Georgia beim gemeinsamen Training, Juli 2017.Foto: BRENDAN SMIALOWSKI/AFP/Getty Images
Epoch Times5. Dezember 2017

Der Rechtswissenschaftler Volker Rieble hält Bürgerwehren für zulässig. In „F.A.Z. Einspruch“ weist er auf seiner Ansicht nach falsche Vorstellungen vom staatlichen Gewaltmonopol hin.

„Das deutsche Recht kennt eine Reihe punktueller Gewaltrechte gegen Menschen wie gegen Sachen, von einem Monopol kann keine Rede sein.“

Auch wenn diese Gewaltrechte als Individualrechte konzipiert seien, „sind sie kollektivierbar“, so Rieble.

„Was dem einzelnen erlaubt ist, darf er grundsätzlich in der Gruppe tun“, schreibt der Rechtswissenschaftler in seinem Beitrag. Das Sicherheitsbedürfnis der „einfachen“ Leute sei ernst zu nehmen.

Sie dürfen sich zum Selbstschutz zusammentun.“

Kleingärtner dürfen demnach einander gegen Einbrecher beistehen. „Wer das kritisiert, verachtet den kleinen Mann.“ (dts)



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