Jugendgericht: „Fußball-Strafe“ sei zu hart für 20-jährigen Syrer – Jung-Dealer verpasste Kunden 8-Zentimeter-Halsschnitt
+++UPDATE+++Nicht einmal eine Jugendstrafe ereilte den zur Tatzeit 20-jährigen syrischen Messerschwinger aus Plön, der im rund 30 Kilometer entfernten Kiel wegen Drogenschulden um die 20 Euro ihm gegenüber zustach.
Eine Verwarnung wegen gefährlicher Körperverletzung, drei Monate Drogenkontrolle, Beratungsgespräche und Fußballtraining: Das waren die harten Reaktionen des Rechtsstaates und in diesem Fall einer zahnlosen Justiz.
Doch selbst das war dem jungen Syrer und seinem Anwalt offenbar zu hart. Sie legten Berufung ein. Auch die Staatsanwaltschaft war mit dem Urteil nicht zufrieden, auch sie ging in Revision, allerdings aus anderem Grund – wahrscheinlich …
Wie eine Gerichtssprecherin zu dem am Mittwoch, 4. Juli, ergangenen Urteil und auf Nachfrage durch die EPOCH TIMES informierte, ist der Fall damit jedoch noch nicht abgeschlossen. Sie verwies darauf,
dass die Entscheidung nicht rechtskräftig ist, sondern sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger des verurteilten Angeklagten Rechtmittel gegen die Verurteilung eingelegt haben.“
(Rebekka Kleine, Sprecherin LG Kiel)
„Ich schlachte dich ab!“
Der junge Syrer hatte am Abend des 20. Juli 2017 an der Bahnhofsbrücke an der Kieler Hörn bei einem Landsmann Drogenschulden eingefordert und diesem dabei eine achteinhalb Zentimeter lange Schnittwunde am Hals zugefügt. Ein Schiffsführer war der einzige unbeteiligte Zeuge des Geschehens …
Laut „Kieler Nachrichten“ soll ein Zeuge des Vorfalls gehört haben, dass der Täter gesagt habe: „Ich schlachte dich ab!“ Dies ließ sich später jedoch nicht bestätigen.
Allerdings ermittelte die Kriminalpolizei zu Anfang deswegen sogar wegen versuchten Mordes.
Ein 27-jähriger Iraker soll das Opfer bei der Tat festgehalten haben. Auch dies konnte vor Gericht nicht erhärtet werden. Der Mitangeklagte wurde freigesprochen.
Was lernt der Täter aus seiner „Bestrafung“?
Da der Wohnsitz des Täters in einer Flüchtlingsunterkunft in der SPD-regierten 9.000-Einwohner-Kreisstadt in Schleswig-Holstein, zu finden war, ergab sich auch die Zuständigkeit des Plöner Gerichts.
Der Angreifer selbst sprach davon, dass er den Gegner im Streit um die Drogen nur „aus Versehen“ am Hals verletzt habe.
Die Verteidigung wollte gar Notwehr nicht ausschließen und plädierte auf Freispruch.
Die Staatsanwältin sah zwar einen „gezielten Stich in Richtung Hals“, forderte aber auch nur ein Jahr und vier Monate Jugendstrafe – auf Bewährung.
Letztendlich wollte das Jugendschöffengericht in Plön in seinem Urteil feststellen, dass die Schnittwunde am Hals des Opfers nicht allzu tief gewesen und die Tat „kein Kapitalverbrechen“ sei. Weiterhin sei der Angriff im Streit um Drogen weder zielgerichtet noch akut lebensgefährlich gewesen. Deshalb sei die Verhängung einer Jugendstrafe nicht erforderlich, hieß es aus dem Gerichtssaal in Plön.
Das Gericht empfand es als hinreichende Warnung, dass der Syrer sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen sei.
Messer-Attacke wegen knapp 20 Euro
Das Opfer hatte bei dem Syrer Drogenschulden gemacht. Von 16 bis 18 Euro war die Rede. Außerdem habe er beleidigende Kommentare auf Facebook gepostet, hieß es in dem Urteil.
Was der Prozess nicht klären konnte: Wer genau wem etwas schuldete, wer wen beleidigt hatte und wer die Tatwaffe mitgebracht hatte.
Um dem jungen Flüchtling nun eine drogen- und gewaltfreie Zukunft zu ermöglichen, ordnete das Jugendgericht regelmäßige Urinkontrollen an. Zudem sollen den jungen Syrer therapeutische Gespräche und eine Berufsberatung unterstützen. In diesem Sinne wurden ihm auch vier Trainingseinheiten Sport verordnet. Sollte er sich weigern, würden ihm vier Wochen Beuge-Arrest drohen, so die „Kieler Nachrichten“ weiter.
Um ihm den friedlichen Umgang mit Regeln, Ordnung und Konflikten zu vermitteln, wurde ihm über einen längeren Zeitraum Fußballtraining im rund 12 Kilometer von Plön entfernten Bad Malente angedacht.
Bleibt zu hoffen, dass niemand dem jungen Mann den Ball abnimmt …
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