Journalist wegen „vorsätzlicher Körperverletzung“ an Pegida-Demonstrantin verurteilt

Das Amtsgericht Dresden hat einen WDR-Reporter wegen „vorsätzlicher Körperverletzung“ verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er einer Frau am Rande einer Pegida-Demo mit gezieltem Schlag zwei Rippen brach.
Titelbild
Pegida-Demo in Dresden am 15. Dezember 2014.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Von 15. September 2016

Ein 50-jähriger Kameramann wurde vom Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt, weil er am Rande einer Pegida-Demo im Februar in Dresden eine 33-jährige Frau verletzt hat. Das Dresdener Amtsgericht schenkte der Schilderung der Geschädigten Glauben, die aussagte, der Reporter des Westdeutschen Rundfunks habe ihr gezielt den Ellenbogen in die Seite gerammt. Mehrere Zeugen auf Seiten der Klägerin bestätigten dies. Der Frau wurden bei dem Vorfall zwei Rippen gebrochen.

In dem Prozess standen Aussagen gegen Aussagen. Der Kameramann bestritt die Vorwürfe. Er sagte aus, Pegida-Demonstranten hätten ihn verbal und physisch angegangen. Auch sein Team sagte aus, den Übergriff auf die Geschädigte nicht beobachtet zu haben. Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger hatten auf Freispruch des Angeklagten plädiert.

Die Sächsische Zeitung berichtete am Mittwoch über das Urteil, sprach jedoch nur von einer gebrochenen Rippe.

Justizskandal abgewendet

Pegida-Gründer Lutz Bachmann hatte erst am Montag der Gerichtsentscheidung vorgegriffen: Bachmann hatte angekündigt, dass der Pegida-Verein im Falle eines Freispruchs des Angeklagten ein Verfahren wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt gegen den verantwortlichen Staatsanwalt und Richter anzustreben bereit sei. Mehrere Verfassungsrechtler hätten sich gemeldet, welche die umstrittene Dresdener Bürgerbewegung bei der Klage unterstützen wollten, sollte der „Prügelreporter“ nicht verurteilt werden.

Heute wurde eine Erklärung auf dem Pegida-Facebook veröffentlicht, in der es hieß, der Justizskandal sei vorerst abgewendet. Die Bürgerbewegung werde die Geschädigte (eine Mutter von zwei Kindern) weiter finanziell unterstützen, sollte der Verurteilte in Berufung gehen.



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