Jobcenter nimmt Milliarden Euro durch Hartz-IV-Sanktionen ein – Verstoß gegen Grundrecht auf menschenwürdiges Existenzminimum
In den vergangenen zehn Jahren haben die Jobcenter Hartz-IV-Sanktionen in Höhe von knapp zwei Milliarden Euro verhängt.
Die Summe der Gelder, die Hartz-IV-Beziehern nicht ausgezahlt wurden, beträgt von 2007 bis 2016 insgesamt 1,9 Milliarden Euro, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Sabine Zimmermann hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Hartz-Empfänger werden etwa wegen der Verweigerung eines Jobangebots, des Verschweigens von zusätzlichem Einkommen oder der Ablehnung einer Fortbildung sanktioniert.
Zuletzt stieg die Jahressumme der Sanktionen um mehr als 4 Millionen auf knapp 175 Millionen Euro 2016. Die Zahl schwankte in den vergangenen Jahren zwischen 204 und 170 Millionen Euro.
Im Jahr 2016 gab es im Jahresdurchschnitt rund 134 000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit mindestens einer Sanktion. 2007 waren es erst 123 000 gewesen. Einen Höchstwert gab es 2012 mit 150 000. Gut 939 000 Sanktionen wurden 2016 neu verhängt, diese Zahl schwankte in den vergangenen Jahren zwischen 783 000 und 1,02 Millionen. Die durchschnittliche Sanktionshöhe betrug im vergangenen Jahr 108 Euro.
3,1 Prozent der erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher hatten 2016 mindestens eine Sanktion. Diese Sanktionsquote schwankte in den vergangenen zehn Jahren zwischen 2,4 und 3,4 Prozent.
Zimmermann sagte: „Grundrechte kürzt man nicht.“ Die Sanktionen verstießen insbesondere gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, sagte sie der dpa. Anstatt die erwerbslosen Menschen mit Sanktionsinstrumenten permanent unter Druck zu setzen, sollte die Bundesregierung daran arbeiten, wie mehr und fair entlohnte Arbeitsplätze entstehen können. Die Sanktionen müssten abgeschafft werden, forderte die Vize-Fraktionschefin der Linken. (dpa)
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